RVG § 45 Abs. 3; RVG VV Nrn. 4100 ff.

Vertretung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2014 - 2 Ws 553/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 29 ff.

Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Verteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände aus Teil 4 Abschnitt 1 VV.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FamGKG § 51 Abs. 1; FamFG § 239

Verfahrenswert bei Abänderung von statischem auf dynamischen Unterhaltstitel

OLG Hamm, Beschluss vom 17.10.2014 - II-2 WF 184/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 40 f.

  1. Verfolgt der Antragsteller in einem Abänderungsverfahren das Begehren, den Antragsgegner zur Zahlung von 100 % des Mindestunterhalts zu verpflichten, nachdem dieser vor Verfahrenseinleitung bereits eine Jugendamtsurkunde in statischer Form über den aktuell geschuldeten Unterhaltsbetrag hat errichten lassen, richtet sich der Verfahrenswert nach dem Interesse des Antragstellers, anstelle eines statischen über einen dynamischen Titel zu verfügen, und nicht nach dem vollen Wert des dynamischen Titels.
  2. Der Verfahrenswert kann in einem solchen Fall auf 15 % der in zwölf Monaten ab Antragseinreichung anfallenden Unterhaltsbeträge geschätzt werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG KostVerz. Nr. 9003

Keine Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach

OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 197 f.

Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRMoG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden.

Leitsatz des Gerichts

FamFG § 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nr. 3200, 3201

Erstattungsfähige Anwaltskosten bei zunächst fristwahrend eingelegter und dann zurückgenommener Beschwerde

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2014 - 5 WF 235/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 186 ff.

1.

Auch bei einer zunächst fristwahrend eingelegten Beschwerde gegen einen Beschluss des Familiengerichts ist es für den Beschwerdegegner notwendig, seinen erstinstanzlich tätig gewesenen Rechtsanwalt auch mit der Rechtsverteidigung für das Beschwerdeverfahren zu beauftragen.

2.

Die hierdurch angefallene 1,1 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200, 3201 VV RVG ist auch dann erstattungsfähig, wenn die Rücknahme des Rechtsmittels zeitlich vor Entfaltung der zweitinstanzlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts des Beschwerdegegners erfolgt und die Rücknahme weder dem Beschwerdegegner selbst noch seinem Verfahrensbevollmächtigten bekannt war oder bekannt sein musste.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

RVG VV Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104; FamFG § 221 Abs. 1

Keine Terminsgebühr bei Entscheidung des Familiengerichts ohne Durchführung eines Erörterungstermins

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2014 - 11 WF 965/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 105 f.

Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG entsteht im Versorgungsausgleichsverfahren nicht, wenn das Familiengericht ohne Durchführung eines Erörterungstermins entscheidet, da § 221 Abs. 1 FamFG eine mündliche Verhandlung nicht vorschreibt.

Leitsatz des Gerichts

SGG § 73 a Abs. 1 S. 1; ZPO § 121 Abs. 3

Keine Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2014 - L 20 SO 401/14 B

Fundstelle: AGS 2015, S. 92 ff.

Die Beiordnung eines Anwalts mit der Einschränkung „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts“ ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

RVG §§ 8 I, 15 V 1 u. 2

Kein neuer Gebührenanspruch des Anwalts nach zweijähriger Verfahrensunterbrechung

VGH München, Beschluss vom 08.12.2014 - 15 M 14.2529

Funstelle: NJW 2015, S. 648 f.

Mangels „Erledigung des Auftrags“ im Sinne von § 15 V 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat und / oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde.

Leitsatz des Gerichts

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; Nr. 3104

Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom13.11.2014 - 13 E 1201/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 65 f.

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht eine Terminsgebühr auch für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Andere Gespräche als solche zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens lösen eine Terminsgebühr nicht aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 23 a Abs. 1

Gegenstandswertfestsetzung für das PKH-Beschwerdeverfahren bei Einbürgerung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2014 - 19 E 612/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 34

Nach § 23 a Abs. 1 Hs. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Dieser Wert und der Wert für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden nicht zusammengerechnet (§ 23 a Abs. 2 RVG).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG § 45 Abs. 1 Satz 2

Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 117 ff.

Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG wird ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch mit dem Hauptanspruch nur zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird. Dies gilt auch für einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung, der einen unechten Hilfsantrag darstellt. Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Streitwert gilt diesbezüglich gem. § 32 Abs. 1 RVG auch für die Rechtsanwaltsgebühren, da die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Gegenstände und die Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeit nicht auseinanderfallen.

Leitsatz des Verfassers RVGreports

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