Wie jede umfangreichere Software wird auch das beA ständig weiterentwickelt. Bei dieser Gelegenheit werden auch kleinere Fehler beseitigt, die sich im Betrieb gezeigt haben. Kürzlich kam es etwa bei bestimmten PCs mit Touchscreen zu einem „Einfrieren“ des Anwendungsfensters. Schuld war die beA Client Security, die umgehend überarbeitet und in einer neuen Version bereitgestellt wurde.
Zunächst einmal geht ein Dankeschön an unsere aufmerksamen Nutzer, die der beA-Hotline Auffälligkeiten bei der Nutzung des beA mitteilen und bei einer etwaigen Nachbesserung mitwirken, indem sie beispielsweise ihre konkrete Systemumgebung beschreiben.
Friert bei Ihnen manchmal die beA-Anwendung ein? Dann müssen Sie ganz einfach die beA Client Security neu installieren - denn die "geheilte" Version muss ja irgendwie auf Ihren Rechner. Was zu tun ist, zeigen wir Ihnen am Beispiel eines Windows 10-Rechners.
Und so geht’s:
Vom Kollegen Lahorgue hatten Ihnen wir bereits berichtet (beA-Newsletter 11/2017). Er ist Franzose und in Luxemburg als Rechtsanwalt zugelassen. Und er wollte gerne das französische Pendant zum beA, das RPVA (réseau privé virtuel des avocats), von Luxemburg aus nutzen. Die zuständige Kammer verwehrte ihm aber den Zugang dazu.
In seinem nun veröffentlichten Urteil vom 18.5.2017 (Rs. C-99/16 – Lahorgue) ist der EuGH nun den Schlussanträgen des Generalanwalts Wathelet gefolgt. Der EuGH entschied, dass ein europäischer Anwalt Zugang zu einer elektronischen Kommunikationsplattform eines Landes erhalten müsse, wenn diese sowohl für die Kommunikation der Anwälte untereinander als auch mit den Gerichten zur Verfügung gestellt werde.
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Übersicht ist (nicht nur) für die Arbeit mit beA wichtig. Das neue Release der beA-Webanwendung macht es Ihnen noch leichter: mit einer neuen Funktion, die Nachrichten farbig markiert anzeigen kann. Dazu braucht man keinen digitalen Leuchtstift, mit dem die Nachrichten manuell markiert werden – beA erledigt die Hervorhebungen automatisch. Wir erläutern Ihnen hier erst einmal die Grundfunktion, verschiedene Varianten folgen in den nächsten Ausgaben des beA-Newsletters.
Und so richten Sie automatisierte Hervorhebungen ein:
1. Klicken Sie in das Postfach (1) und in den Ordner (2), in dem die Hervorhebungen automatisch gesetzt werden sollen. Wählen Sie „Sonstige Funktionen“ (3) und „Hervorhebung von Nachrichten“ (4).
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Die jüngst installierte neue Version der beA-Webanwendung bietet eine völlig neue Funktion, nämlich das – auch automatisierte – Erstellen von Berichten und statistischen Auswertungen. Damit kann man sich schnell einen Überblick über die Entwicklung der Postfächer verschaffen, z.B. über ihre Größe.
Für sein eigenes Postfach kann der Postfachbesitzer diese Funktion immer verwenden. Andere benötigen das Recht „Berichte erstellen und verwalten“. Mit entsprechenden Berechtigungen können Auswertungen auch über mehrere Postfächer erstellt werden. Eine ausführliche Anleitung für dieses leistungsfähigen Tools erhalten Sie - wie immer in - der beA-Online-Hilfe (Wie man die Online-Hilfe bedient? Siehe beA-Newsletter 2/2016). Wir geben Ihnen zuerst einmal einen kurzen Einstieg ins „Berichtswesen“ im beA. In den nächsten Ausgaben wird das Ganze vertieft.
Und so legen Sie einen Auftrag für einen automatischen Bericht an:
1. Wählen Sie den neuen Reiter „Berichte“ (1) aus. Klappen Sie das Dropdown-Menü „Berichtsvorlage“ auf (2) und wählen Sie „Erstellen“ (3) aus.
RVG VV Nr. 4102 Nr. 4
Vernehmungsterminsgebühr im Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
AG Darmstadt, Beschluss vom 01.09.2016 - 218 Ds-1470 Js 37783/14
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 106
Für den Anfall der Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 4 VV RVG reichen telefonische Besprechungen und E-Mail-Verkehr nicht aus.
Leitsatz des Verfassers des RVGReports
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