BRAO § 46 Abs. 3, Abs. 4

Zulassung eines Leiters Recht und Personal als Syndikus

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  10.02.2017 – 1 AGH 20/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 255

Ergibt sich aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag eines Unternehmensjuristen eine Weisungsgebundenheit, kann das Weisungsrecht seines Arbeitgebers für die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt durch eine nachträgliche Vertragsänderung - hier im Rahmen einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung - abbedungen werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

ZPO § 104; BRAO §§ 45, 46, 47; RPflG § 11 Abs. 1; GKG § 3 Abs. 2

Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrags im Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2017 - 2 W 12/17

Fundstelle: NJW 2017 S. 1557 f.

Der auf den Verstoß gegen ein gesetzliches Vertretungsverbot gestützte Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrags ist im Kostenfestsetzungsverfahren

zu prüfen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

InsO § 287 a; InsO a. F. § 291; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

BGH, Beschluss vom 29.12.2016- AnwZ (Brfg) 53/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 1181 ff.

 

Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist nicht bereits durch einen Beschluss nach § 287 a Abs. 1 InsO widerlegt, wonach das Insolvenzgericht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss feststellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297-298 InsO nicht vorliegen.

 

Leitsatz der Redaktin der NJW

 

BRAO § 113 Abs. 2

Abgrenzung zwischen beruflichem und außerberuflichem Verhalten

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.12.2016 – IV AG 55/16 – 4 EV 411/14

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 95

 

Die Voraussetzungen des § 113 Abs. 2 BRAO sind eng auszulegen, da Sinn und Zweck des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht darin bestehen, den Anwalt zu einem privaten Wohlverhalten anzuhalten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 43 b; BORA § 7 I, II

Gleichzeitige Benennung als „Fachanwalt“ und „Spezialist“ für ein Fachgebiet

BGH, Urteil vom 05.12.2016 - AnwZ (Brfg) 31/14

Fundstelle: NJW 2017, S. 669 ff.

Will ein Rechtsanwalt, der „Fachanwalt für Erbrecht“ ist, sich zusätzlich „Spezialist für Erbrecht“ nennen, so muss er die dafür erforderlichen, den Fachanwalt nicht nur unerheblich übersteigenden Kenntnisse und Erfahrungen auf allen Teilgebieten des Erbrechts nachweisen, die Voraussetzung für die Fachanwaltsbezeichnung sind.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW Spezial

 

FAO § 5 Abs. 4

Gewichtung von Fällen

BGH, Urteil vom 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 159

 

Bei jedem Fachanwaltsanwärter ist im Anschluss an die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Fälle zu prüfen, welches Gewicht den einzelnen Fällen zukommt, das heißt, ob Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen.

 

Leitsatz ds Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 2 bis 4

Keine Zulassung als Syndikus bei Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  25.11.2016 – 1 AGH 50/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 223

Ein von seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen für sein inzwischen ausgeübtes Amt als Betriebsratsvorsitzender freigestellter Unternehmensjurist übt keine anwaltliche Tätigkeit

mehr aus.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 43 b, 73 II Nr. 1 u. 4; BORA §§ 6, 20; GG Art. 5 I, 12 I, 20 III

Tragen einer mit Werbung bedruckten Anwaltsrobe im Gerichtssaal

BGH, Urteil vom 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

Fundstelle: NJW 2017, S. 407 ff.

 

 

1.    Zur berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe.1

 

2.    Der Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, der über eine präventive Auskunft hinaus die Rechtswidrigkeit einer beabsichtigten Maßnahme feststellt und mit einem Handlungsverbot verbindet, ist als Verwaltungsakt anfechtbar.2

 

3.    Der Zweck der vor Gericht getragenen Anwaltsrobe steht jeglichem Werbeaufdruck entgegen. Dies gilt auch, wenn die Robe in einer Gerichtsverhandlung getragen wird, für die nach § 20 BORA keine Robenpflicht besteht.2

 

4.    Die Aufbringung von Werbung auf einer vor Gericht getragenen Robe verletzt das Sachlichkeitsgebot der § 43 b BRAO, § 6 I BORA.2

 

5.    Das aus § 20 BORA folgende Verbot von Werbung auf vor Gericht getragenen Roben verstößt weder gegen Art. 5 I noch gegen Art. 12 I GG.2

 

1 Leitsatz des Gerichts

2 Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 3

Zulassung eines Gruppenleiters einer Versicherung als Syndikus

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2016 - 1 AGH 33/16

Fundstelle: NJW Spezial 2017, S. 127

 

 

Die einem Gruppenleiter einer Versicherung obliegende Beurteilung verschiedener versicherungsrechtlicher Fallkonstellationen und die nachfolgende Bearbeitung des Falls zur Erledigung des Vorgangs erfüllen die Merkmale der Gestaltung von Rechtsverhältnissen und der Verwirklichung von Rechten.

 

 

BRAO § 43 a

In den Kanzleiräumen betriebene Immobilienverwaltung

AnwGH München, Urteil vom 24.10.2016 - BayAGH III - 4-1/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 30 f.

Die Ausübung einer Tätigkeit als Immobilienverwalter in den eigenen Kanzleiräumen birgt nicht die Gefahr, dass Grundpflichten des Anwalts gem. § 43 a BRAO verletzt werden könnten.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

Werbung mit Abschluss der theoretischen Prüfung für Fachanwaltstitel

BRAO §§ 43 b, 43 c BRAO

AnwG Köln, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 AnwG 14/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 478 f.

 

Einem Anwalt ist es verwehrt, auf den „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels einer Fachanwaltschaft“ hinzuweisen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO §§ 4, 7, 46 Abs. 2 bis  5, 46 a Abs. 2 S. 1

Weisungsgebundenheit des Syndikusrechtsanwalts

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2016- 1 AGH 22/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 1331 f.

1.     Zu den Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen ist, weil ein Bewerber keine fachlich unabhängige Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3, Abs. 4 BRAO ausübt.

 

2.     Die Gewährleistung der Weisungsunabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts durch den Arbeitgeber kann auch noch nach der Klage des gesetzlichen Rentenversichererserfolgen. Sie bedarf keiner tarifvertraglichen Regelung, muss aber über die vertragliche Gewährleistung hinaus auch tatsächlich gewährleistet sein.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

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