BRAO §§ 46, 46 a
Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin auch ohne Alleinvertretungsbefugnis
BGH, Urteil vorn 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 Fundstelle: NJW 16/2019, S. 1147

 

  1. Die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis, nach außen verantwortlich

    aufzutreten, setzt nicht voraus, dass die Syndikusrechtsanwältin im Rahmen ihrer

    anwaltlichen Tätigkeit für den Arbeitgeber alleinvertretungsbefugt ist.

 

  1. Für die Annahme, dass die Tätigkeit durch die Merkmale des § 46 III Nr. 1-4 BRAO

    geprägt ist, genügt die Einschätzung, dass die anwaltliche Tätigkeit "mindestens 60 %,

    zeitweise eher 70%" ausmacht.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

 

Wiederzulassung zur Anwaltschaft
§ 7 Nr. 5 BRAO
BGH, Urteil vom 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17 = BeckRS 2019, 966 Fundstelle: NJW-Spez. 5/2019, S. 158

Bei gravierenden Straftaten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Anwalts hält der BGH einen Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung von 15 bis 20 Jahren für erforderlich.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

VVG aF § 150 I; VVG § 101 I; BRAO § 43a IV; BGB §§ 134, 817 S. 2
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 Fundstelle: NJW 13/2019, S. 927

 

  1. Ob ein Rechtsanwalt einen haftpflichtigen Versicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag

    des Haftpflichtversicherers vertritt, hängt von den Umständen des Falls ab. Allein die      

    Befugnis und die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten durch Bestellung eines      

    Rechtsanwalts Rechtsschutz zu gewähren, macht ihn nicht zum Vertragspartner des    

    Rechtsanwalts.

 

  1. Ein Rechtsanwalt verstößt mit der Vertretung mehrerer Gesamtschuldner gegen das Verbot

    der Vertretung widerstreitender Interessen, wenn das Mandat nicht auf die Abwehr des

    Anspruchs im gemeinsamen Interesse der Gesamtschuldner beschränkt ist und nach den

    konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt.

 

  1. Ein Rechtsanwalt vertritt in der Regel widerstreitende Interessen, wenn er in dem zwischen

    dem Bauherrn und dem Bauunternehmer wegen eines Schadensfalls geführten

    selbstständigen Beweisverfahren das unbeschränkte Mandat zur Vertretung mehrerer als

     Streithelfer beigetretener Sonderfachleute übernimmt, die teils mit der Planung, teils mit

    der Bauüberwachung beauftragt wurden.

 

  1. Ist ein Anwaltsvertrag nichtig, weil der Rechtsanwalt mit dem Abschluss des Vertrags

    gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist ein

    Bereicherungsanspruch für Leistungen des Rechtsanwalts ausgeschlossen, wenn der

    Anwalt vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen oder sich der Einsicht in das

    Verbotswidrige seines Handelns leichtfertig verschlossen hat (im Anschluss an BGH, NJW

    2011,373 = NZG 2010, 1390).

 

Leitsazt der Redaktion der NJW

 

 

 

BGB §§ 280 I, 311 II; RVG § 3a; BRAO §§ 48, 49; StPO § 140 I
Hinweispflicht bei Honorarvereinbarung eines Pflichtverteidigers
BGH, Urteil vom 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Fundstelle: NJW 10/2019, S. 676

Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.

Leitsatz der Redaktion der NJW

§ 14 b Nr. 5 FAO

Reine Inkassotätigkeit kein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung

BGH, Beschluss vom 14.11 .2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 = BeckRS 2018, 30984

Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 94 ff.

 

 

Mahnt ein Anwalt eine nicht bezahlte ärztliche Rechnung an, betreibt er anschließend das Mahnverfahren und aus dem mangels Widerspruch erwirkten Vollstreckungsbescheid im Fall der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung, stellt diese Tätigkeit nicht automatisch einen medizinrechtlichen Fall dar.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§ 15 FAO

Keine doppelte Anrechnung einer Fachanwaltsfortbildung möglich

AnwGH Celle, Urteil vom 12.11.2018 - AGH 13/18 (1112/12) = BeckRS 2018, 37408

Fundstelle: NJW 4/2019, S. 127

 

Ein Fortbildungsnachweis, der grundsätzlich für zwei Fachgebiete geeignet wäre, kann nicht gleichzeitig auf die Fortbildungspflicht für zwei bestehende Fachanwaltsbezeichnungen

angerechnet werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 1908 i I, 1805 S. 1, 1806 2. HS BGB, 4 II 2, 5 BORA

Pflichtwidrige Handlung eines anwaltlichen Betreuers

BGH, Beschluss vom 31.10.2018- XII ZB 300/18 = BeckRS 2018, 30147

Fundstelle: NJW-Spez. 1/2019, S. 30

 

 

Ein Anwalt, der als Betreuer bestellt worden ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto verwaltet.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 59 e II Nr. 1, 59 f I BRAO

Verfassungswidrige Mehrheitserfordernisse bei Rechtsanwalts-GmbH?

AnwGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2018 - AGH 13/201811 = BeckRS 2018, 3275

Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 95 
 

Dem BVerfG ist die Frage vorgelegt worden, ob § 59 e II 1 und § 59 f I BRAO mit Art. 12 GG vereinbar sind, soweit sie der Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von Anwälten und Steuerberatern als Rechtsanwaltsgesellschaft entgegenstehen, wenn nicht die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte sowie die

verantwortliche Führung der Gesellschaft und die Mehrheit der Geschäftsführer den Anwälten überlassen sind.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 7 Nr. 8, 46 a I 1 Nr. 2, 46 III Nr. 1-4 BRAO

Der Syndikusrechtsanwalt im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018- AnwZ (Brfg) 20/18 = BeckRS 2018, 27939

Fundstelle: NJW-Spez. 24/2018, S. 767

 

Auch für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt im Grundsatz möglich.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO §§ 7 Nr. 8, 46 Nr. 2 Abs. 5, RDG § 8 Abs. 1 Nr. 2

Zulassung als Syndikusrechtsanwältin im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

Fundstelle: NJW 51/2018, S. 3712

 

1.   Der Zulassungsbescheid zur Syndikusrechtsanwaltschaft muss das Arbeitsverhältnis und die von ihm umfassten Tätigkeiten so genau bezeichnen, dass nachträgliche Veränderungen, die einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung oder einen Widerruf der Zulassung erfordern, zu erkennen sind. Dies ist durch eine Bezugnahme auf eingereichte und dem Bescheid angesiegelte Unterlagen möglich.

 

2.  Eine nicht hoheitlich tätige Angestellte bei der Stadt kann die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin erfüllen; insbesondere kann sie nicht gegenüber potenziellen Mandanten den Eindruck erwecken, sie könne wegen ihrer Staatsnähe mehr für sie erreichen als andere Anwälte.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

ZPO §§ 130 Nr. 6, 519, 520

Unterzeichnung einer Berufungsschrift "i. A."

BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 452/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 1689 ff.

 

Eine von einer freien Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltssozietät „i. A." unterzeichnete Rechtsmittelschrift in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren genügt den Formanforderungen auch dann nicht, wenn die Mitarbeiterin zugelassene Rechtsanwältin ist.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

BRAO § 43 b

Verbot der Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall

BGH, Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17

Fundstelle: bislang nicht veröffentlicht

 

Ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten kommt nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist, sich der Verbotsgrund mithin aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt.

 

Leitsatz des Verfassers des KammerReports

 

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