§ 23 BORA
Abrechnung über Gebührenvorschuss - Ne bis in idem
AnwGH Celle, Beschluss vom 14.8.2018 - AGH 2/18 (I 1)
Fundstelle: NJW-Spez. 21/2018, S. 671
Wenn ein Anwalt nach Mandatsbeendigung keine unverzügliche Abrechnung über den Gebührenvorschuss erteilt hat, stellt dies ein als Dauerdelikt zu wertendes Unterlassen
dar, da ein andauernder rechtswidriger Zustand pflichtwidrig nicht beseitigt und dieser Zustand dann willentlich aufrechterhalten wird.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial