SGB VI § 6; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 – 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Leiharbeitsverhältnis

AnwGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.11.2017 - AGH 21/17 II

Fundstelle: NJW 2018, S. 560 ff. I

 

 

 

 

1.   Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist, auch nach Beendigung der in Rede stehenden Tätigkeit, noch rückwirkend möglich.

 

2.  Für eine Tätigkeit, die sich nicht auf Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bezieht, kann keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgen. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung ist der Syndikusrechtsanwalt für den Entleiher und damit nicht in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig.

 

Leitsatz des Autors der NJW

 

BRAO § 7 Nr. 5

Unzureichende Abwägung bei der Versagung einer Zulassung

BVerfG, Beschluss vom 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

Fundstelle: NJW Spezial 2018, S. 30

Vor der Versagung einer Zulassung wegen Unwürdigkeit hat die Rechtsanwaltskammer eine sorgfältige einzelfallbezogene Abwägung vorzunehmen, ob das Fehlverhalten wirklich geeignet ist, das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft zu beeinträchtigen und diese Beeinträchtigung die grundrechtlichen  Belange des Antragstellers überwiegt.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

GG Art. 2, GVG § 72 II; WEG § 43; ZPO § 233

Fachanwaltskenntnisse über WEG-Zentralgerichtsbarkeit – Falsche Rechtsmittelbelehrung

BGH, Beschluss vom 28.09.2017 – V ZB 109/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 164 f.

Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist (Fortführung von Senat, NJW 2017, 3002 = ZWE 2017, 293).

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 46 Abs. 2-5

Zulassung als Syndikusrechtsanwältin der IHK

AnwGH München, Urteil vom 25.09.2017 – BayAGH I 12/16=BeckRS 2017, 129667

Fundstelle: NJWspezial 2017, S. 735.

Für die Tätigkeit bei einer Industrie- und Handelskammer ist eine Zulassung als Syndikussrechtsanwältin nicht per se ausgeschlossen. Bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst kommt es entscheidend auf die Art des Aufgabenbereichs und die Bedeutung der Anstellungskörperschaft an.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8

Unvereinbare Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer einer IHK

BGH, Beschluss vom 22.09.2017 – AnwZ (Brfg) 51/16  = BeckRS 2017, 128301

Fundstelle: NJWspezial 2018, S. 30 f.

Die Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer einer IHK ist mit dem Anwaltsberuf grundsätzlich unvereinbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine vorübergehende Tätigkeit handelt und der Jurist in der Öffentlichkeit als Repräsentant und Entscheidungsträger wahrgenommen wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 2 – 5

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Arbeitgeber als einziger Mandant

AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom·11.08.2017 - 1 AGH 17/16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 703

Die Beratung und Vertretung in "Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers" umfasst nicht die rechtliche Beratung von dessen Kunden. Die Ausnahmen, die der Gesetzgeber hiervon vorsieht, können nicht durch Auslegung erweitert werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 46 II-IV

Fachliche Unabhängigkeit eines Syndikusrechtsanwalts

BGH, Beschluss vom 01.08.2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

Fundstelle: NJW 2017, S. 2835 ff.

 

Regelungen, die keine Weisungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses sind und an die auch der Arbeitgeber gebunden ist, berühren die fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts, unabhängig von Dichte und Detailliertheit dieser Regelungen, nicht.

 

Leitsatz der Redation der NJW

 

BRAO § 46 Abs. 2 - 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Leiharbeitnehmer

AnwGH München, Urteil vom 10.07.2017 – BayAGH III – 4 – 6/16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639

Ein Leiharbeitnehmer, der beim Entleiher als Legal Counsel eingesetzt wurde, kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, weil es für ihn zu Interessenkonflikten zwischen seinem Arbeitgeber einerseits und seinem Einsatzbetrieb andererseits kommen kann.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 49 b I 1; RVG §§ 4 I, 34; BGB § 612 II

Zulässigkeit der kostenlosen anwaltlichen Erstberatung

BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 2554 ff.

Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.

 

Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 73 II Nr. 1 u. 4, 112 c I 1, 120 a; VwGO § 43 

Präventive gerichtliche Überprüfung einer Werbemaßnahme

BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

Fundstelle: NJW 2017, S. 2556 ff

1.    Zur Abgrenzung einer einfachen Belehrung beziehungsweise eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis beziehungsweise einer missbilligenden Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile BGHZ 194, 79 = NJW 2012, 3102 Rn. 12; NJW 2015, 72 Rn. 7 f.; NJW-RR 2016, 1146 Rn. 10; NJW 2017, 407 Rn. 10, 12).

 

2.    Hat die Rechtsanwaltskammer in Bezug auf ein von einem Rechtsanwalt beabsichtigtes Verhalten eine einfache Belehrung beziehungsweise einen präventiven Hinweis erteilt und damit keinen Verwaltungsakt erlassen, ist eine auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichtete (vorbeugende) Feststellungsklage des Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein spezielles, besonders schützenswertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht und die Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz für ihn mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24.2.2016 – AnwZ [Brfg] 62/15, BeckRS 2016, 05140 Rn. 7 mwN; NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 46 Abs. 2 – 5

Tätigkeit eines Syndikusanwalts als „Sachbearbeiter Wohnungswesen“

AnwGH Celle, Urteil vom 19.06.2017 - AGH 14/16 (II)

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 670 f

 Ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag eines Unternehmensjuristen keine konkrete Regelung zu seiner fachlichen Unabhängigkeit, kann sich diese auch aus einer einbezogenen Tätigkeitsbeschreibung ergeben, nach der die „fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung vertraglich und tatsächlich gewährleistet“ ist.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 164, 168 II; BVerfGG §§ 92, 93 a II; GG Art. 12 I

Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH

BVerfG, Beschluss vom 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 2670 f.

Dem BGH als Wahlprüfungsgericht ist es mit Rücksicht auf den ausschließlich dem Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem BGH zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht möglich, eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen und einen besser geeigneten Bewerber zu bestimmen. Er kann nur überprüfen, ob die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung und unter Einhaltung der Auswahlkriterien vertretbar erscheint.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

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