BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 3; BORA § 8 S. 2

Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Briefkopf

BGH, Beschluss vom 18.12.2015  - AnwZ (Brfg) 19/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 158 f.

 

 

Führt ein Anwalt auf seinem Briefkopf eine Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) auf, ohne zugleich die Art dieser Zusammenarbeit klarzustellen, wird hierdurch der irreführende Eindruck einer Sozietät erweckt.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

FAO § 15

Keine Möglichkeit der Nachholung unterlassener Fortbildung

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2015 – 1 AGH 23/15

Nachdem in der FAO vorgesehenen Regime des Nachweises der Fortbildung ist es nicht zulässig, Fehlzeiten aus einem Kalenderjahr im Folgejahr nachzuholen und durch Fortbildungen im Folgejahr auszugleichen. Die Fortbildungspflicht des § 15 FAO gilt vielmehr für jedes Kalenderjahr gesondert und ist in jedem Kalenderjahr aufs Neue zu erfüllen.4

Mit dem Ablauf des Kalenderjahrs steht daher unwiderruflich fest, ob die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllt ist oder nicht.

Siehe auch Artikel auf Seite 7 des KammerReports Nr. 2/2016 vom 21.03.2016

Leitsatz des Verfassers des KammerReports

 

BRAO § 45 Abs. 2 Nr. 1

Kein Betreueramt bei Tätigkeitsverbot

BGH, Beschluss vom 18.11.2015 – XII ZB 106/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 84

Würde ein Rechtsanwalt mit der Übernahme eines Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot gem. § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen, darf er nicht zum Betreuer bestellt werden.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

FAO § 5 Abs. 1 lit. c

Praktische Erfahrungen eines Fachanwaltsanwärters im Arbeitsrecht

AnwGH Hessen, Urteil vom 02.11.2015 – 2 AGH 6/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 94 f.

Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten Fälle aus dem Individualarbeitsrecht nur dann, sofern Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich sind oder werden können und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung der Parteien haben.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BORA § 12

Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

BVerfG, Beschluss vom 28.10.2015 – 1 BvR 2400/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 30 f.

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BGH nicht zur Entscheidung angenommen, mit dem dieser klargestellt hatte, dass das Umgehungsverbot auch für einen Anwalt gilt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse eine Forderung geltend macht.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

Anmerkung:

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen das Urteil des BGH vom 06.07.2015, AnwZ (Brfg) 24/14 (siehe KammerReport 5/2015, S. 23).

GG Art 12; BRAO § 43

Verstoß gegen die allgemeine Berufspflicht

AnwGH Berlin, Beschluss vom 29.10.2015 - I AGH 8/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 286 f.

 

 

§ 43 BRAO kann jedenfalls bei vollständiger Untätigkeit des Anwalts Rechtsgrundlage für die Verhängung berufsrechtlicher Maßnahmen sein.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 5 a), 6 b); BORA § 14

Keine Pflicht zur Erteilung eines Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt aus § 14 BORA

BGH, Urteil vom 26.10.2015 – AnwSt ( R ) 4/15

§ 14 BORA regelt nur die Mitwirkungspflicht bei Zustellungen gegenüber Gerichten und Behörden.

 

Anmerkung:

Der BGH hat mit dieser Entscheidung die Urteile des AGH NRW vom 07.11.2014 (siehe KammerReport 2/2015, S. 39) und des AnwG Düsseldorf vom 17.03.2014 bestätigt.

Demnach enthält § 59b Abs. 2 BRAO keine den Grundsätzen des Vorbehalts sowie des Vorrangs des Gesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung einer Berufspflicht des Rechtsanwalts, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken.

BORA § 12

Fahrlässiger Verstoß gegen das Umgehungsverbot

BGH, Urteil vom 26.10.2015 – AnwZ (Brfg) 24/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 30

Ein Verstoß gegen das Verbot, den Gegenanwalt zu umgehen, kann auch fahrlässig begangen werden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

ZPO §§ 195, 929 Abs. 2; BRAO §§ 59 b Abs. 2, 113 Abs. 1, 123; BORA § 14 S. 1

Keine Berufspflicht zur Mitwirkung an Zustellung von Anwalt zu Anwalt

BGH, Urteil vom 26.10.2015- AnwSt (R) 4/15

Fundstelle: NJW 2015, S. 3672 ff. - § 14 BORA s. KR 5/2015, S. 23

1.

§ 59 b Abs.2 BRAO enthält keine den Grundsätzen des Vorbehalts sowie des Vorrangs des Gesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung einer Berufspflicht des Rechtsanwalts, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken

2.

2.  Ein Rechtsanwalt, der sich weigert, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt gem. § 195 ZPO mitzuwirken, indem er kein Empfangsbekenntnis ausstellt, begeht keine ahndbare Berufspflichtverletzung.

Leitsatz der Redaktion der NJW

Kein Anspruch auf Überlassung eines anwaltsgerichtlichen Beschlusses

BGH, Beschluss vom 22.09.2015 – AnwZ (Brfg) 44/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 734 f.

 

Ein Beschwerdeführer hat gegenüber einer Rechtsanwaltskammer keinen Anspruch auf Überlassung eines seine Beschwerde betreffenden anwaltsgerichtlichen Beschlusses.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH stimmt systematisch überein mit dem Urteil des VG Freiburg vom 16.09.2015 (siehe KammerReport 5/2015, S. 23). Demnach steht einem Beschwerdeführer in einem Aufsichtsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer auch kein Anspruch auf Zugang zu den von dem betroffenen Anwalt abgegebenen Stellungnahmen zu.

ZPO §§ 78 b, 551 Abs. 1, Abs. 2 S. 6; BRAO § 48 Abs. 2

Kein Notanwalt bei von Partei verursachter Mandatsbeendigung

BGH, Beschluss vom 16.9.2015-V ZR 81/15

Fundstelle: NJW 2016, S. 81

Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und mandatiert, kommt bei einer späteren Mandatsniederlegung die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78 b ZPO nur in Betracht, wenn die Partei die Mandatsniederlegung nicht zu vertreten hat.

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO §§ 32, 56 f., 74, 116 S. 2; StPO § 475; VwVfG § 29; IFG § 1

Kein Zugang zu Stellungnahmen eines Anwalts

VG Freiburg, Urteil vom 16.09.2015 – 7 K 942/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 670

 

Einem Beschwerdeführer im aufsichtsrechtlichen Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer steht kein Anspruch auf Zugang zu den vom betroffenen Anwalt abgegebenen Stellungnahmen zu.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

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