Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung.

BGB §§ 280, 611, 675

Keine gesetzliche Kürzung des Vergütungsanspruchs bei Schlechtleistung

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2010 – 24 U 50/10 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 239 f.

 

Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung.

Bestreitet der Auftraggeber die Berechtigung der eingeklagten Anwaltsvergütung und beruft er sich auf einen Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung, den er der Vergütungsforderung hilfsweise entgegensetzt, so führt dieser Einwand nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts. Leitsatz des Verfassers des RVGreports

EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 544; BGB § 628

Keine Werterhöhung durch hilfsweise eingewandten Schadensersatzanspruch gegen anwaltliche Vergütungsforderung

BGH, Beschl. v. 14.10.2010 – IX ZR 2/09Fundstelle: AGS 2011, S. 344

Bestreitet der Auftraggeber die Berechtigung der eingeklagten Anwaltsvergütung und beruft er sich auf einen Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung, den er der Vergütungsforderung hilfsweise entgegensetzt, so führt dieser Einwand nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

   Der in § 52 Abs. 4 GKG bestimmte Mindeststreitwert von 1.000,00 EUR im Finanzgerichtsprozess ist auch für die Berechnung der Anwaltsvergütung maßgeblich.(Leitsatz des Verfassers des RVGreports)
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