RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anwendbarkeit des § 15 a RVG in Altfällen
BGH, Beschl. v. 15.09.2010 – IV ZB 3/08 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 423 f.
§ 15 a RVG stellt lediglich die bestehende Gesetzeslage dar und findet somit auch dann Anwendung, wenn die Auftragserteilung des Erstattungsberechtigten an seinen Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten vor dem 05.08.2009 erfolgt ist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
FamFG § 78 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2; VV RVG Nrn. 3335, 3502
Gegenstandswert einer Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Beiordnung
BGH, Beschl. v. 15.09.2010 – XII ZB 82/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 549 f.
Wird einem Beteiligten zwar Verfahrenskostenhilfe bewilligt, jedoch die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten abgelehnt, so richtet sich der Wert einer hiergegen erhobenen Beschwerde oder Rechtsbeschwerde nach dem Wert der Hauptsache.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104; FamFG § 155
Terminsgebühr bei schriftlicher Entscheidung in Sorgerechtssachen
OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.09.2010 – 8 WF 133/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 420 ff.
1. § 155 Abs. 2 Satz 1 FamFG schreibt für den Regelfall die Durchführung eines Erörterungstermins in den in Abs. 1 genannten Verfahren vor. Wird im Einverständnis mit den Beteiligten ohne Termin entschieden, so entsteht gemäß VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG gleichwohl eine Terminsgebühr.
2. Beantragte ein Elternteil gem. § 1671 BGB die Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf sich allein, so kann die Terminsgebühr nicht mit der Begründung versagt werden, es liege keine der in § 155 Abs. 1 FamFG genannten Verfahrensgegenstände vor.
Leitsatz des Gerichts