BRAGO § 118; RVG § 34; BGB §§ 280, 286
Vergütung für den Entwurf eines Schreibens im Namen des Mandanten
OLG Nürnberg, Urt. v. 19.07.2010 – 14 U 220/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 480 ff.
Entwirft ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten ein Mahnschreiben in dessen Namen, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten, so löst diese Tätigkeit keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, sondern allenfalls eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG aus.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
FamGKG § 50 Abs. 1 und 3
Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich
OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.07.2010 – 15 WF 131/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 396 f.
1. Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 Abs. 1 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.
2. Bei der Bestimmung der Zahl der zu berücksichtigenden Anrechte ist ein Anrecht auch dann anzusetzen, wenn nach § 18 VersAusglG eine Entscheidung nicht getroffen wird.
3. Eine Billigkeitskorrektur kommt dann in Betracht, wenn der nach § 50 Abs. 1 GKG ermittelte Verfahrenswert zu Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache in keinem vertretbaren Verhältnis steht.
Leitsatz des Gerichts/Leitsatz des Verfassers des RVGreports