GG Art. 3, 20; BVerfGG §§ 93 a, 93 c
Keine Verweisung auf Selbstvertretung oder Inanspruchnahme der Behörde bei tatsächlich und rechtlich schwierigen Fragen
BVerfG, Beschl. v. 06.09.2010 – 1 BvR 440/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 547 ff.
Betrifft die Interessenwahrnehmung für einen Rechtsuchenden gegenüber einer Behörde Fragen, die sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht schwierig sind, kann der Rechtsuchende nicht auf eine Selbstvertretung oder die Inanspruchnahme der Behörde verwiesen werden.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS