Der Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen ist grundsätzlich mit 1/10 des zu erwartenden Schadenersatzanspruchs in der Hauptsache anzusetzen.Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 3

Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen

OLG Köln, Beschl. v. 13.08.2010 – 5 W 27/10Fundstelle: AGS 2010, S. 502 ff.

Der Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen ist grundsätzlich mit 1/10 des zu erwartenden Schadenersatzanspruchs in der Hauptsache anzusetzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Ein Rechtsanwalt kann in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG seine Vergütung erneut fordern, wenn ein Prozessvergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten wird (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.03.2006 – VII ZB 69/05 – AGS 2006, 323).Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 15 Abs. 5 S. 2

Neue Vergütung nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

BGH, Beschl. v. 11.08.2010 – XII ZB 60/08 Fundstelle: AGS 2010, S. 477 ff.

Ein Rechtsanwalt kann in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG seine Vergütung erneut fordern, wenn ein Prozessvergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten wird (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.03.2006 – VII ZB 69/05 – AGS 2006, 323).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

1.  Die am 05.08.2009 in Kraft getretene Vorschrift des § 15 a RVG ist unabhängig vom Zeitpunkt der Auftragserteilung auch in sog. Altfällen anwendbar. 2.  Bei Abschluss eines Prozessvergleichs kann von einer Titulierung der Geschäftsgebühr nach § 15 a Abs. 2 Fall 2 RVG nur dann ausgegangen werden, wenn der Vergleich die Geschäftsgebühr mit einem bezifferten Einzelbetrag ausweist.  Leitsatz des Verfassers des RVGreports
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