ZPO § 114 Satz 1

Eigener Prozessbevollmächtigter für Versicherungsnehmer im Verkehrsunfallprozess

BGH, Beschl. v. 06.07.2010 – VI ZB 31/08 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 398 ff

 

Ein Versicherungsnehmer, der sich im Verkehrsunfallprozess gegen den von seinem mitverklagten Haftpflichtversicherer gegen ihn erhobenen Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs verteidigen will, handelt nicht mutwillig i. S. v. § 114 Satz 1 ZPO, wenn er Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen eigenen Anwalt begehrt, obwohl ihm der Haftpflichtversicherer als Streithelfer beigetreten ist und dessen Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege auch für ihn Klageabweisung beantragt hat.

Leitsatz des Gerichts

Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.Leitsatz des Gerichts

VV RVG Nr. 3104

Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen

BGH, Urt. v. 01.07.2010 – IX ZR 198/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 385 f.

Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.

Leitsatz des Gerichts

Stundensätze i. H. v. 260 € bzw. 225 € für angestellte Rechtsanwälte sind grds. nicht zu beanstanden. Auch ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Leitsatz des Verfasser ses RVGreports

RVG § 3 a; BGB § 254

Angemessenheit des vereinbarten Stundensatzes

OLG München, Urt. v. 30.06.2010 – 7 U 1879/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 376

 

Stundensätze i. H. v. 260 € bzw. 225 € für angestellte Rechtsanwälte sind grds. nicht zu beanstanden. Auch ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB).

 

Leitsatz des Verfasser ses RVGreports

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