ZPO §§ 103 Abs. 2, 172
Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses
OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2013 - 9 W 281/13
Fundstelle: RVGreport 2014, S. 477 f.
Das Kostenfestsetzungsverfahren gehört zum ersten Rechtszug. Deshalb hat die Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses im Regelfall an den für die erste Instanz bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.
Leitsatz des Verfassers des RVGReports