§§ 47 Abs. 1, 108a Abs. 1, 109a Abs. 2 OWiG; §§ 467 Abs. 4, 467a Abs. 1 StPO
Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten auf die Staatskasse bei Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft
BVerfG, Beschl. v. 16.8.2013 - 2 BvR 864/12 Fundstelle: RVG Report 2014, S. 37 ff.
Stellt die Staatsanwaltschaft nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid das Verfahren ein, so hat diese im Regelfall auf Antrag des Angeschuldigten die diesem erwachsenden notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. Hiervon kann sie nicht nach § 109a Abs. 2 OWiG absehen, wenn das Unterbleiben entsprechender Angaben des Angeschuldigten (hier Belastung eines Angehörigen) für das weitere Verfahren deshalb nicht wesentlich war, weil der Verfolgungsbehörde bereits bekannt war, dass ein weiterer Angehöriger als verantwortlicher Fahrzeugführer in Betracht kam.
Leitsatz des Verfassers des RVG Reports