FamGKG § 50; VersAusglG § 51
Wertfestsetzung in Abänderungsverfahren
OLG Hamm, Beschl. v. 16.10.2013 - II-2 WF 4/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 76
Für die Wertfestsetzung in Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die erste Alternative des § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG mit einem Ansatz von 10 % für jedes Anrecht anwendbar und nicht die zweite Alternative mit einem Ansatz von 20 % je Anrecht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS