VV RVG Nr. 6211; RVG § 18 Nr. 5; RVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10a n.F.

Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr im anwaltsgerichtlichen Verfahren

AnwG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.03. 2014 – I AG 1/10 (EV 9/07)

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 314 f.

Für ein Beschwerdeverfahren in Rahmen der zweiten gerichtlichen Instanz des anwaltsgerichtlichen Verfahrens fallen keine gesondert abrechnungsfähigen Gebühren an, weil die Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren durch die Verfahrensgebühr der Berufungsinstanz (mit)abgegolten werden.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3202

Keine Terminsgebühr für Besprechungen über Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens

BGH, Beschuss v. 06.03.2014 -VII ZB 40/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 230 ff.

 

Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Absatz 3 Halbsatz 1 Fall 3 VV RVG nicht aus.

Leitsatz des Gerichts

BGB § 1684; FamFG § 156 Abs. 2; RVG VV Nrn. 1000, 1003

Einigungsgebühr für Zwischeneinigung im Umgangsverfahren

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14

Fundstelle: AGS 2014, S. 269 ff.

Eine Einigungsgebühr kann auch durch eine Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht ausgelöst werden, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 15 Abs. 4; VV RVG Nr. 4141

Kein Wegfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens

AG Tiergarten, Beschluss vom 26.02.2014 - 257 Ds 54/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 232

Hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und ist dafür eine zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG angefallen, fällt diese nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

FamGKG § 41

Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses

OLG Hamm, Beschluss vom 25.02. 2014 - 6 WF 8/14

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 365 f.

Wird im Wege der einstweiligen Anordnung die Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses begehrt, dann kommt die einstweilige Anordnung in ihrer Bedeutung der Hauptsache gleich und ist für das Anordnungsverfahren der ungekürzte Verfahrenswert der Hauptsache anzusetzen.

Leitsatz des Gerichts

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