RVG VV Nr. 3104; ZPO § 91

Terminsgebühr des Streitverkündeten

OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2013 - 17 W 165/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 389 ff.

1.

Ein in der mündlichen Verhandlung anwesender Prozessbevollmächtigter des Streitverkündeten nimmt keinen „gerichtlichen Termin“ wahr.

2.

Eine eventuelle Gebühr nach Nr. 3101 VV ist nicht erstattungsfähig. Ohne einen Beitritt zum Verfahren handelt es sich nie um notwendige Kosten des Rechtsstreits, sondern um freiwillige Kosten eines nicht förmlich Beteiligten.

3.

Die Kosten eines bloßen Streitverkündeten können vom Gericht einer Partei nicht auferlegt werden und vom Streitverkündeten jedenfalls nicht im Rahmen der Kostenfestsetzung geltend gemacht werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 10 Abs. 3 Satz 1 ZPO

Prozesskostenhilfe bei Rechtsschutz durch die Gewerkschaft; Austritt aus der Gewerkschaft während des laufenden Prozesses

BAG, Beschl. v. 18.11.2013 - 10 AZB 38/13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 123 f.


  1. Die Möglichkeit eines Arbeitnehmers, zur Durchführung eines Arbeitsgerichtsprozesses gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, stellt regelmäßig Vermögen i.S.v. § 115 ZPO dar und steht der Bewilligung von PKH entgegen.

  2. Dies gilt auch dann, wenn die Partei während eines laufenden Prozesses aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Prozessführung stehen, aus der Gewerkschaft austritt und damit den Verlust der bisherigen Vertretung durch die Gewerkschaft bewusst in Kauf nimmt, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

    Leitsatz des Verfassers des RVGReports

RVG § 56

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 - 2 W 235/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 142 ff.

Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

§ 15 Abs. 2 Satz 2 RVG a.F.; Nr. 3200, 3201 VV RVG; § 91 Abs. 1 ZPO

Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren

OLG Hamm, Beschl. v. 29.10.2013 - 6 WF 237/13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 111 f.

 

1.

Da der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts gem. § 15 Abs. 2 Satz 2 RVG für jeden Rechtszug gesondert entsteht, muss der Rechtsanwalt sich auch für jeden Rechtszug gesondert mandatieren lassen.

2.

Nur der für das Beschwerdeverfahren mandatierte und also im Beschwerdeverfahren zulässiger Weise tätig gewordene Rechtsanwalt kann Gebühren beanspruchen.

Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 3200; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, 2. Hs.

Höhe der zu erstattenden Verfahrensgebühr bei Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung

BGH, Beschl. v. 23.10.2013 - V ZB 143/12

Fundstelle: AGS 2014, S. 94 f.

 

Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschl. v. 3.7.2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

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