RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nrn. 3102, 3106 a.F.
Angemessener Vorschuss in Sozialsachen
AG Saarlouis, Urteil von 04.02.2014 - 28 C 1698/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 216
- Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen.
- Im Rahmen der Vorschussanforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern.
- Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS