RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nrn. 3102, 3106 a.F.

Angemessener Vorschuss in Sozialsachen

AG Saarlouis, Urteil von 04.02.2014 - 28 C 1698/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 216

  1. Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen.

  2. Im Rahmen der Vorschussanforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern.

  3. Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG VV Nr. 7000

Anfall der Dokumentenpauschale bei Einscannen von Unterlagen

AG Hannover, Beschluss vom 31.01.2014 - 218 Ls 3161 Js 31640/12 (598/12)

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 344 f.

Das bloße Einscannen von Urkunden und Unterlagen führt nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG nicht mehr zum Anfall der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG.


Leitsatz des Verfassers des RVGreports

§ 56 RVG

Gebot der kostensparenden Prozessführung

OLG Hamm, Beschl. v. 30.1.2014 - 6 WF 143/ 13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 185 ff.

Leitet der einem Beteiligten beigeordnete Rechtsanwalt das Ehescheidungsverfahren getrennt von dem Sorgerechtsverfahren ein oder unterlässt er eine Hinwirkung auf eine Verbindung von Ehescheidungsverfahren und Sorgerechtsverfahren, so begründet dies in der Regel keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Prozessführung, weil diese beiden Verfahren nicht in engem rechtlichen Zusammenhang stehen und außerdem das Sorgerechtsverfahren dem besonderen Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegt.

Leitsatz des Gerichts

Beschwerdewert in Kindergeldsachen

§§ 61 Abs. l, 231 Abs. 2 FamFG; § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG

BGH, Beschl. v. 29.1.2014 - XII ZB 555/12

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 202 f.

 

Aus der Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld ergibt sich für den Antragsteller in der Regel kein über 600 € hinausgehender Wert des Beschwerdegegenstandes.

 

Leitsatz des Gerichts

VV RVG Nr. 1000, 1003

Keine Einigungsgebühr im Umgangsverfahren bei außergerichtlicher Einigung nur der Kindeseltern

OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2014 – II-6 WF 35/14

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 464 f.

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Leitsatz des Gerichts

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