ZPO §§ 91, 106, 126
Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der mit Verfahrenskostenhilfe prozessierenden Partei; Zulässigkeit der Aufrechnung durch den Kostenschuldner
OLG Hamm, Beschluss vom 11.06.2013 - 6 WF 97/13
Fundstelle: AGS 2014, S. 423 f.
Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der mit Verfahrenskostenhilfe prozessierenden Partei ergangen, dann kann der Kostenschuldner ihr gegenüber so lange aufrechnen, bis dieser Kostenfestsetzungsbeschluss dadurch außer Kraft tritt, dass zugunsten des beigeordneten Rechtsanwalts ein neuer Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen wird.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS