ZPO §§ 91, 106, 126

Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der mit Verfahrenskostenhilfe prozessierenden Partei; Zulässigkeit der Aufrechnung durch den Kostenschuldner

OLG Hamm, Beschluss vom 11.06.2013 - 6 WF 97/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 423 f.

Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der mit Verfahrenskostenhilfe prozessierenden Partei ergangen, dann kann der Kostenschuldner ihr gegenüber so lange aufrechnen, bis dieser Kostenfestsetzungsbeschluss dadurch außer Kraft tritt, dass zugunsten des beigeordneten Rechtsanwalts ein neuer Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Gegenstandswert im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten

§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 52 Abs. 2 GKG

OVG SchlH, Beschl. v. 11.2.2014 - 3 O 45/12

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 204 f.

 

Die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltliche Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten auf 5.000 € entspricht billigem Ermessen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG; Nr. 1000, 3104, 3105 VV RVG; § 31b RVG

Einigungsgebühr für Ratenzahlungsvergleich;

Terminsgebühr für Besprechungen mit anwaltlich nicht vertretenem Gegner

OLG München, Beschl. v. 21.3.2014 - 11 W 457/14

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 188 ff.


1.
Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers fällt eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann an, wenn er im Rahmen eines von dem anwaltlich nicht vertretenen Beklagten veranlassten Telefongesprächs mit diesem über die Erledigung des gerichtlichen Verfahrens im Vergleichswege verhandelt.

2.
Dem Rechtsanwalt des Klägers entsteht auch eine Einigungsgebühr, wenn er in diesem Telefonat mit dem Beklagten vereinbart, dass dieser wegen der unstreitigen Klageforderung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen solle, auf die Einlegung eines Einspruchs hiergegen verzichte und ihm dann die Möglichkeit der Ratenzahlung gewährt werde.


 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BRAO § 49 b I; RVG §§ 3 a I 1, II, 4 a I, II, 4 b; BGB §§ 241, 280 I, 814

Folgen unzulässiger (Erfolgs-)Honorarvereinbarungen – Rechtsprechungsänderung

BGH, Urteil vom 05.06.2014 - IX ZR 137/12

Fundstelle: NJW 2014, 2653 ff.

 

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3 a I 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4 a I und II RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

ZPO §§ 91 Abs. 1, 756 Abs. 1, 788 Abs. 1 Satz 1

Angebot der Gegenleistung bei Zug-um-Zug-Vollstreckung

BGH, Beschluss vom 05.06.2014 - VII ZB 21/12

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 399 f.

1.

Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen.

2.

Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers ausgelöst werden.

Leitsatz des Gerichts

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