GKG KostVerz. Nr. 9003

Keine Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach

OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 197 f.

Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRMoG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden.

Leitsatz des Gerichts

UWG § 4 Nr. 11; BRAO 49b Abs. 1; RVG § 34

Zulässige Anwaltswerbung mit kostenloser Erstberatung

LG Essen, Urteil von 10.10.2013 - 4 O 226/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 258 ff.

  1. Die Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenloser Erstberatung ist nicht wegen Verstoßes gegen berufsrechtliche Mindestpreisvorschriften (§ 49b Abs. 1 BRAO) wettbewerbswidrig; eine gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung ist nicht mehr vorgesehen.

  2. Die Werbung mit kostenloser Erstberatung ist nicht geeignet, andere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, wenn sie offenkundig darauf gerichtet ist, Mandanten den Einstieg in ein weitergehendes, Kosten auslösendes Mandatsverhältnis zu erleichtern.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

VV RVG Nr. 1002

Erledigungsgebühr auch bei Teilerfolg

OVG NRW, Beschluss vom 08.10.2014 - 1 E 197/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 19

Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG fällt auch dann an, wenn unter qualifizierter Mitwirkung des anwaltlichen Prozessbevollmächtigten in der Sache ein zwar letztlich hinter dem Klagebegehren zurückbleibender, den Betroffenen aber zufriedenstellender (Teil-)Erfolg erzielt wird, welcher diesen veranlasst, den Rechtsstreit insgesamt für erledigt zu erklären.

Leitsatz des Gerichts

FamFG § 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nr. 3200, 3201

Erstattungsfähige Anwaltskosten bei zunächst fristwahrend eingelegter und dann zurückgenommener Beschwerde

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2014 - 5 WF 235/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 186 ff.

1.

Auch bei einer zunächst fristwahrend eingelegten Beschwerde gegen einen Beschluss des Familiengerichts ist es für den Beschwerdegegner notwendig, seinen erstinstanzlich tätig gewesenen Rechtsanwalt auch mit der Rechtsverteidigung für das Beschwerdeverfahren zu beauftragen.

2.

Die hierdurch angefallene 1,1 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200, 3201 VV RVG ist auch dann erstattungsfähig, wenn die Rücknahme des Rechtsmittels zeitlich vor Entfaltung der zweitinstanzlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts des Beschwerdegegners erfolgt und die Rücknahme weder dem Beschwerdegegner selbst noch seinem Verfahrensbevollmächtigten bekannt war oder bekannt sein musste.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

ZPO §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 522 Abs. 2 Satz 2, 516 Abs. 3; VV RVG Nrn. 3200, 3201 Abs. 1 Nr. 1

Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr bei verfrühtem Berufungszurückweisungsantrag

BGH, Beschluss vom 30.09.2014 - XI ZB 21/13

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 26 ff.

1.

Reicht der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten nach Eingang der keine Berufungsbegründung enthaltenen Berufungsschrift einen Schriftsatz mit Berufungszurückweisungsantrag ein, ist die hierdurch angefallene 1,6 Verfahrensgebühr dann erstattungsfähig, wenn der Berufungskläger sein Rechtsmittel später begründet und - auf den Hinweis des Berufungsgerichts - wieder zurücknimmt.

2.

Es wäre nämlich eine unnötige Förmelei, vom Berufungsgegner zu fordern, nach Eingang der Berufungsbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einzureichen, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen.

3.

Somit kommt es für die Frage der Erstattungsfähigkeit nicht auf die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge ein.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

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