RVG VV Nrn. 2501, 2503
Vergütung des Anwalts bei vorbereitender Akteneinsichtnahme
OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2016 - 4 W 120/15
Fundstelle: AGS 2016, S. 143 f.
1.   Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäfts, also zu einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit, nicht kommt.
2.   Die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschl. v. 13.10.2014 - 12 W 220/14).
Leitsatz der Schriftleitung der AGS