BGB §§ 812 Abs. 1 S. 1, 242; RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 1, 4b

Rückforderung bei Zahlung aufgrund unverbindlicher Vergütungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 22.10.2015 - IX ZR 100/13

Fundstelle: AGS 2015, S. 557ff.

1.

Hat der Mandant aufgrund einer nach § 4 b RVG unverbindlichen Vergütungsvereinbarung gezahlt, so kann er den über die gesetzliche Vergütung hinaus gezahlten Betrag nach Bereicherungsrecht zurückverlangen.

2.

Die Rückforderung ist nach§ 814 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Mandant wusste, dass er auf eine unverbindliche Forderung gezahlt hat und er insoweit nicht zur Zahlung verpflichtet war.

3.

Ein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach Treu und Glauben kommt nur dann in Betracht, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen.

Leitsätze der Schriftleitung der AGS

RVG § 15 Abs. 2

Jeweils eigene Angelegenheiten bei mehreren Bußgeldverfahren

LG Bonn, Beschluss vom 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 274 ff.

 

 

 

1.    Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i. S. d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf gesonderte Gebühren und Auslagen.

 

2.    Sofern es im Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Behörde freisteht, mehrere prozessuale Taten in einem Bescheid zu bündeln oder mehrere, jeweils einzeln kostenpflichtige Bescheide zu erlassen, ist diese Entscheidung auch im Bereich der Kostenerstattung nachzuvollziehen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2

Vertretung zweier Beklagter im Rechtsstreit wegen unterschiedlicher Forderungen eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - III ZB 116/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 215 ff.

 

 

Macht der Kläger unterschiedliche Ansprüche gegen zwei Beklagte von vornherein zum Gegenstand eines Klageverfahrens und lehnt das Gericht eine Trennung wegen des zwischen den verschiedenen Gegenständen bejahten Zusammenhangs ab, liegt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG VV Nrn. 2100 ff.

Deckungsschutz für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

AG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.2016 - 121 C 374/15 (13)

Fundstelle: AGS 2016, S. 367 f.

 

 

1.    Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen.

2.    Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 3102 S. 1 Nr. 3 und S. 2 der Anm. zu Nr. 3106

Mindestgebühr bei der Terminsgebühr nach Satz 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG

SG Kiel, Beschluss vom 10.03.2016 - S 21 SF 282/14 E

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 181 f.

 

 

Ist im sozialgerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr als Mindestgebühr festgesetzt, ist die fiktive Terminsgebühr (90 % der Verfahrensgebühr = rechnerisch 45 €) nicht unterhalb der Mindestgebühr von 50 € festzusetzen.

 

Leitsatz des Gerichtgs

 

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