RVG § 25 Abs. 1 Nr. 1

Gegenstandswert einer wertlosen Forderung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2016- 7 W 45/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 84 f.

 

 

Besteht die gepfändete Forderung nicht, dann ist sie als wertlos zu betrachten und gebührenrechtlich nur mit dem Mindestwert von500,00 EUR anzusetzen (Anschluss an OLG Köln RPfleger 2001, 149; entgegen OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 501 [= AGS 2010, 539] und OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151 [= AGS 2014, 516]).

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB §§ 675, 666, 412, 401

Auskunftspflicht des Anwalts gegenüber dem Rechtsschutzversicherer

LG Heidelberg, Urteil vom 27.07.2016 - 1 S 51/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 597 ff.

 

 

Der Anwalt ist verpflichtet, dem Rechtsschutzversicherer vollständige Auskunft über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu erteilen, insbesondere über den Verlauf der Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nrn. 2503, 2504 ff.; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1

Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 VV RVG auch bei einem starren Nullplan

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2016 - 17 W 85/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 466 f.

 

 

Die Vorlage eines Nullplans oder eines Fast-Nullplans reicht für den Anfall der Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 ff. VV RVG aus.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO § 114

Prozesskostenhilfe für Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - 7 W 26/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 396 f.

 

 

Der Abgasskandal, von dem unzählige Fahrzeuge betroffen sind, wirft diverse schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen auf, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt sind. Für einen derartigen Fall gilt, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, schwierige und nicht geklärte Rechtsfragen in PKH-Verfahren durchzuentscheiden. Diese Fragen müssen vielmehr einer Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG §§ 15 Abs. 2, 22 Abs. 1

Angelegenheit bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung

AG Limburg a. d. Lahn, Urteil vom 27.06.2016 - 4 C 208/16

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 337 ff.

 

 

Die außergerichtliche Vertretung des Eigentümers des Unfallfahrzeugs einerseits und des Fahrers dieses Fahrzeugs andererseits gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners stellt für den von beiden beauftragten Rechtsanwalt gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

Seite 65 von 359