RVG §§15 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1
Nach Rücknahme eingereichtes weiteres Scheidungsverfahren
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.2016 - 6 WF 248/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 133 f.
Ein Scheidungsverfahren, das sich durch Rücknahme des Scheidungsantrags erledigt, und ein später eingelegter neuer Scheidungsantrag, dem ein anderer Vortrag zugrunde liegt (späterer Trennungszeitpunkt), sind in der Regel gebührenrechtlich nicht dieselbe Angelegenheit.
Leitsatz des Gerichts