RVG § 3a; BGB §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 2
Vereinbarung eines Mindesthonorars durch allgemeine Geschäftsbedingungen
OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 15 U 1298/16 Rae
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 372 f.
Die Vereinbarung eines Mindesthonorars in Höhe des Zweifachen der gesetzlichen Gebühren durch allgemeine Geschäftsbedingungen ist zulässig. Sie stellt keine überraschende Klausel i.S.d. § 307c Abs. 1 BGB dar, und zwar auch dann nicht, wenn die Vergütungsvereinbarung zuerst ein Zeithonorar regelt und im Anschluss daran, aber noch unter der gleichen Gliederungsnummer, das Mindesthonorar.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports