ZPO §§ 78, 91 , 104, 143; GVG § 184; JVEG § 11
Erstattung von Übersetzungskosten
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2017- 14 W 22/17
Fundstelle: AGS 2017, 251 f.
Die Kosten der Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde (hier: Gutachten) sind erstattungsfähig, soweit deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Einer gerichtlichen Anordnung der Übersetzung bedarf es dafür nicht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS