RVG VV Nr. 7002
Postentgeltpauschale ohne Nachweis aufschlüsselbarer Kosten
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2017 - 18 W 195/16
Fundstelle: AGS 2017, S. 396 ff.
Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV aus, sodass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrateverträgen die Aufschlüsselung einzelner Kosten für die konkrete Kommunikation nicht möglich ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS