ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

Rechtsanwalt einer ausländischen Partei

BGH, Beschluss vom. 04.07.2017 – X ZB 11/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 537 f.

 

Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten. (Fortführung von BGH, Beschl. v. 12.09.2013 – I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 [=AGS 2014, 204]).

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

GNotKG §§ 49, 61

Geschäftswert einer Beschwerde in Erbscheinsverfahren

OLG München, Beschluss von 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

Fundstelle: AGS 2017, S. 404 ff.

 

 

Für die Bestimmung des Geschäftswerts im Beschwerdeverfahren, in dem sich Miterben gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins wenden, ist das wirtschaftliche Interesse der (jeweiligen) Beschwerdeführer am Erfolg ihres Rechtsmittels maßgebend, nicht jedoch der Gesamtwert des Nachlasses (gegen OLG Karlsruhe NJW 2016, 1083; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG München [14. Senat] ErbR 2016, 531; OLG Köln Rpfleger 2017, 304).

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 49 b Abs. 1 Satz 1, RVG §§ 4 Abs. 1, 34

Kostenlose Erstberatung nach einem Verkehrsunfall

BGH, Urteil vom. 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 477 f.

 

Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG § 11 Abs. 1 und Abs. 5 S. 1

Substanzlose Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

OLG Zweibrücken, Beschluss v. 23.06.2017 - 6 WF 73/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 332 f.

 

Wendet der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommene Mandant ein, er könne den Forderungen seines früheren Rechtsanwalts „ohne eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung“ und ohne eine „Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage“ nicht folgen, führt dies nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung nach § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO §§ 103, 104, 794 Abs. 1 Nr. 1; RVG VV NR 3104

Was gehört zu den Kosten des Rechtsstreits?

BGH, Beschluss vom 14.06.2017 – I ZB 1/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 464


Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in den Vergleich entstehenden Teile der Terminsgebühr zu den Kosten des Vergleichs gehören.

 

Leitsatz des Gerichts

 

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