FGO § 142; ZPO § 117 Abs. 4; PKHFV § 2 Abs. 2
Vereinfachte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB XI
BFH, Beschluss vom 08.03.2016 -·V S 9/16 (PKH)
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 268 f.
1.   Die den PKH-Antrag stellende Partei muss die Abschnitte E bis J des amtlichen Formulars für die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann nicht ausfüllen, wenn sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid vorlegt.
2.   Bezieht die den Antrag stellende Partei hingegen Leistungen nach dem SGB II, kann sie keine vereinfachte Erklärung nach § 2 Abs. 2 PKHFV abgeben, da diese Vorschrift nicht entsprechend anwendbar ist.
Leitsatz des verfassers des RVGReports