GKG § 52; SGB IV § 7 a; SGG § 197 a

Streitwertfestsetzung für Statusfeststellung § 7a SGB IV

Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.11.2015 - L 7 R 759/15 B

Fundstelle: AGS 2016, S. 87 ff.

 

 

In Statusfeststellungsverfahren ist regelmäßig gem. § 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR festzusetzen.

 

Leitsatz der Schrifleitung der AGS

 

ZPO §§ 8, 9, 511 Abs. 2 Nr. 1

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Kleingartens

BGH, Beschluss vom 26.11.2015 - III ZB 84/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 188 f.

 

 

1.    Der Wert einer Klage auf Räumung und Herausgabe eines Kleingartens bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der vereinbarten Pacht.2

 

2.    Die Werte einer Klage auf Feststellung des Fortbestands des Pachtverhältnisses und eine Widerklage auf Räumung und Herausgabe sind nicht zusammenzurechnen.2

 

3.    Nimmt das Gericht irrtümlich an, der Anspruch auf Beseitigung von Bäumen sei mit dem Räumungs- und Herausgabeanspruch abgegolten, wirkt sich dies nicht werterhöhend aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nrn.4124, 4125

Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Berufung durch Staatsanwaltschaft

LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 168 f.

 

 

 

Für das Entstehen der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124, 4125 VV reicht auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft durch die Staatsanwaltschaft eine vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entfaltete Tätigkeit des Verteidigers.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1; ArbGG §§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, 12 a

Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in arbeitsgerichtliehen Berufungsverfahren

BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 109 ff.

 

 

Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. §§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

BRAO § 122 Abs. 2 S. 2

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung

AnwGH Berlin, Beschluss vom 12.2.2016 - II AGH 11/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 287

 

 

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 122 II BRAO setzt voraus, dass er eine geschlossene, aus sich heraus verständliche Sachdarstellung enthält.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

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