RVG § 15 Abs. 2
Verschiedene Angelegenheiten bei Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen
BGH, Urteil vom 17.11.2015 - VI ZR 492/14
Fundstelle: AGS 2016, S. 114 ff.
Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 RVG vor.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS