GKG §§ 42, 48
Kein Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzprozess bei gleichzeitiger Erledigung eines verwaltungsrechtlichen Zustimmungs- oder Genehmigungsverfahrens
LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2016 - 4 Ta 16/16
Fundstelle: AGS 2016, S. 483 f.
Vereinbaren die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits im Wege des Vergleiches die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist die im Vergleich mit geregelte Beendigung eines die Kündigung betreffenden Verwaltungsverfahrens nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS