GKG §§ 42, 48

Kein Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzprozess bei gleichzeitiger Erledigung eines verwaltungsrechtlichen Zustimmungs- oder Genehmigungsverfahrens

LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2016 - 4 Ta 16/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 483 f.

 

 

Vereinbaren die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits im Wege des Vergleiches die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist die im Vergleich mit geregelte Beendigung eines die Kündigung betreffenden Verwaltungsverfahrens nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG § 14

Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

LG Chemnitz, Beschluss vom 23.02.2016 - 2 Qs 159/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 297 f.

 

 

 

Ausgangspunkt der Bemessung der Rahmengebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr, wenn diese nicht im Einzelfall unbillig hoch ist. Das ist anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu prüfen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG VV Nrn. 3100, 3101

Ermäßigte Verfahrensgebühr bei Mandatskündigung vor Schriftsatzeinreichung

OLG Jena, Beschluss vom 19.02.2016 - 1 W 591/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 268 f.

 

 

1.    Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr.

 

2.    Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO §§ 103 ff.; BGB §§ 387, 406; FGO § 152; AO § 226

Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; maßgeblicher Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung

BFH, Beschluss vom 16.03.2016 - VII B 102/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 265 f.

 

 

1.    Das Finanzamt kann grundsätzlich nach § 226 AO mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen aufrechnen.6

 

2.    Eine Aufrechnung des Finanzamtes mit einem Steueranspruch ist ab Erlass der Kostengrundentscheidung und damit bereits vor dem Erlass des darauf beruhenden Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 55 Abs. 5, 58 Abs. 2

Unterlassene Mitteilung von Mandantenzahlungen

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2016 - 6 WF 46/14

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 342  ff.

 

 

Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach §§ 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts

 

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