ZPO §§ 114 Abs. 1 S. 1, 115 Abs. 3 S. 1; SGG§ 73 a Abs. 1 S. 1

Anspruch auf Rechtsschutz gegen Sozialverband ist einzusetzendes Vermögen

BSG, Beschluss vom 07.01.2016 - B 13 R 260/13 B

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 197 f.

 

 

1.    Der mit der Mitgliedschaft in einem zur Prozessvertretung befugten Sozialverband - hier Sozialverband VdK Deutschland e.V. - verbundene Anspruch auf Rechtsschutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten stellt ein vermögenswertes Recht i. S. v. §§ 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO dar, das die bedürftige Partei vorrangig einzusetzen hat.

 

2.    Dies gilt, solange der Sozialverband im Einzelfall die Gewährung von Rechtsschutz nicht abgelehnt hat oder es als sicher erscheint, dass dies geschehen wird. Allein der Umstand, dass der Sozialverband vor Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Weitervertretung in der Sache niedergelegt hat, rechtfertigt für sich genommen eine solche Annahme nicht.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

FamGKG §§ 49, 41, 33

Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen bei Vertretung mehrerer Antragsteller

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.01.2016 - 5 WF 299/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 189 f.

 

 

Vertritt ein Anwalt in einem Gewaltschutzverfahren mehrere Antragsteller (hier drei Personen), die eine einstweilige Anordnung begehren, liegen drei Verfahrensgegenstände vor, deren Werte nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren sind.

 

Leitfaden der Schrifleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 1000, 1003; FamFG § 156 Abs. 2

Einigungsgebühr in Umgangsrechtsverfahren bei Teileinigung

OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 60 ff.

In Umgangsstreitigkeiten entsteht eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 Anm. Abs. 2 VV RVG bereits dann, wenn die Vereinbarung Regelungen zum Umgang enthält, sich also nicht in einer prozessualen Zwischenlösung erschöpft, und familiengerichtlich gebilligt wird. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung das gesamte Gerichtsverfahren erledigt oder ob durch sie eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird.

Leitsatz des Gerichts

§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG; §45 Abs. 1 S. 3 GKG

Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten im Anlageprozess eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - III ZB 61/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 94 f.

 

 

Vertritt der Prozessbevollmächtigte einen Zessionar, der aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen einer Beteiligung von einem Anlageberater begehrt, und in demselben Rechtsstreit auch den Zedenten, der vom Anlageberater im Wege der Drittwiderklage auf Feststellung in Anspruch genommen wird, dass ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung keine Ansprüche zustehen, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 4, 34 Abs. 1 S. 1

Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen

BGH, Urteil vom 03.12.2015 - IX ZR 40/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 56 ff.

 

 

1.    Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.

 

2.    Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

 

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