BGB § 49 Abs. 2 Satz 1 ; RVG VV Nr. 2300

Anwaltskosten bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls

BGH, Urt. v. 12.12.2017 - VI ZR 611/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 99 f

 

1.   Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht.

 

2.   Verlangt der Geschädigte vom Schädiger im Rahmen seiner ihm durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Ersetzungsbefugnis den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes Fahrzeug, dann richtet sich der für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgebliche Gegenstandswert nach dem Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert (Bestätigung Senatsurteil vom 18.7.2017, RVGreport 2017, 424).

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

RVG VV Nr. 2300; BGB § 249

Schadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache

AG Köln, Urteil vom 11.12.2017- 261 C 167/17

Fundstelle: AGS 2018, S. 104

 

Reguliert ein Rechtsanwalt einen Verkehrsunfallschaden in eigener Sache selbst, so kann er gleichwohl die hierfür anfallende Vergütung als Schadenersatz geltend machen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

GKG KV Nr. 6502

Mehrfacher Anfall der Verfahrensgebühr

BFH, Beschluss vom 30.11.2017 - X E 12/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 112 f.

 

Legt der Kostenschuldner in einem einzigen Schriftsatz gegen mehrere Entscheidungen gebührenpflichtige Beschwerden ein und entscheidet das Beschwerdegericht hierüber in einer einzigen Beschwerdeentscheidung, so fällt die gerichtliche Verfahrensgebühr (hier nach Nr. 6502 GKG KV) mehrfach an.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

BGB a. F. §§ 312 b Abs. 1, 312 d Abs. 1 S. 1; § 355

Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag

BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 157 ff.

 

1.   Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.

 

2.  Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.

Leitsatz des Gerichts

 

ArbGG § 46 Abs. 2; ZPO; §§ 114, 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3

Vermietete Eigentumswohnung als einsetzbares Vermögen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2017 - 10 Ta 1390/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 359 f.

 

Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre.

 

Leitsatz des Gerichts

 

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