§§ 464 a Abs. 2 Nr. 2, 464 b StPO; § 91 Abs. 2 ZPO; § 14 Abs. 1 RVG

Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

LG Detmold, Beschl. v. 15.5.2018 - 23 Qs 3Js 635/16

Fundstelle: RVGreport 2/2019, S. 73

 

Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach ein Wahlverteidiger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht schlechter gestellt werden darf als ein Pflichtverteidiger. Die Gebühren des Wahlverteidigers können daher unter der Pauschalgebühr des gesetzlich bestellten Verteidigers liegen.

 

Leitsatz ds Verfassers des RVG Reports

 

§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

BGH, Beschl. v. 9.5.2018- I ZB 62/17

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 341

 

 

Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 HS 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen

Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Tatsächlich angefallene Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind deshalb insoweit erstattungsfähig,

als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks

beauftragt hätte.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

GKG §§ 41 Abs. 2, 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 3, 68 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 2

Kein Mehrwert bei Abschluss eines neuen Mietvertrags

OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2018- 18 W 11/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 346 f.

 

 

 

Der Abschluss eines neuen Mietvertrags im Rahmen eines Prozessvergleichs über eine Räumung rechtfertigt keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich (Bestätigung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2008 - 24 W 17/08 [= AGS 2008, 462]).

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

§§ 3 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1, 45, 47 RVG; Nr. 3512 VV RVG

Vorschussanspruch des PKH-Anwalts im Verfahren vor dem BSG

BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B

Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 415

 

 

1. ln sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen dem Rechtsanwalt Betragsrahmen- 

   gebühren anfallen, hat der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt

  einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Gewährung eines Vorschusses in der Regel in  

  Höhe der Mittelgebühr.

2. Die Mittelgebühr ist in den Normalfällen, in denen sämtliche, vor allem die nach § 14  

   Abs. 1 Satz 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, die billige

   Gebühr.

3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch die von dem Rechtsanwalt oberhalb der

   Mittelgebühr vorschussweise angesetzte Rahmengebühr billig ist. Im Allgemeinen sind

   nämlich Abweichungen bis zu 20 % noch als billig und damit verbindlich anzusehen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG § 51

Aufgabe der Rechtsprechung zur 500-Blatt-Formel bei der Pauschgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 AR 256 bis 259/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 213 ff.

 

1.   Die Bejahung einer jedenfalls fast ausschließlichen Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung kommt unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht.

 

2.   Die Rechtsprechung zur Bemessung der Pauschgebühr für die Einarbeitung/Grundgebühr auf der Grundlage der sog. „500-Blatt-Formel" wird aufgegeben. Die Pauschgebühr ist vielmehr durch die Bewertung der konkreten Vorbereitungstätigkeit des Pflichtverteidigers – insbesondere durch die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall - zu bemessen.

 

Leitatz des Verfassers des RVGreports

 

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