ZPO §§ 91 Abs. 1, S. 1, 121 Abs. 3 u. 4; RVG VV Nr. 3400

Beiordnung eines Verkehrsanwalts

LAG Hamm, Beschl. v. 26.9.2018 - 5 Ta 447/18

Fundstelle: AGS 12/2018, S. 573

 

1.    Der Partei ist im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe jedenfalls dann ein Verkehrsanwalt beizuordnen, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelt, der auch eine telefonische oder schriftliche Information des Prozessbevollmächtigten am Gerichtssitz als ausreichend erscheinen lässt.

2.    In diesem Fall ist die Beiordnung eines Verkehrsanwaltes geboten, soweit die hierdurch entstehenden Kosten nicht höher liegen als 110 % der eingesparten Reisekosten des Prozessbevollmächtigten am Wohnort der Partei (so schon LAG Hamm, Beschl. v. 15.2.2018 - 5 Ta 447/17, juris m.w.N.).

 

LeiLLeitsatz der Schriftleitung der AGS

 

VV RVG Nr. 4102

Terminsgebühr bei Teilnahme an einer Durchsuchung mit Vernehmung

AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2018 - 400 Cs 1023 Js 7986/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 259

 

Für die Teilnahme des Verteidigers an einer Durchsuchung entsteht die Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG, wenn es während der Durchsuchungsmaßnahme zu einer Vernehmung des Beschuldigten i.e.S. gekommen ist.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

VV RVG Nrn. 1008, 2501; RVG § 44

Keine Erhöhung der Beratungsgebühr bei Beratung mehrerer Rechtsuchender

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2018 – 20 W 166/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 216 ff.

 

 

1.   Berät der Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt mehrere Rechtsuchende, so ist die hierdurch angefallene Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG nicht nach
Nr. 1008 VV RVG zu erhöhen.

 

2.   Nr. 1008 VV RVG sieht nämlich unter den dort aufgeführten Voraussetzungen eine Erhöhung der Gebühren nicht generell, sondern nur für die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr vor.

 

3.   Eine analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr nach
Nr. 2501 VV RVG kommt nicht in Betracht, weil es an der hierfür erforderlichen planwidrigen Gesetzeslücke fehlt.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

§ 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO
Erstattung von Wahlanwaltsgebühren für zwei (Pflicht-) Verteidiger nach Freispruch
OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18
Fundstelle: RVGreport 3/2019, S. 109

Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sogenannter Sicherungsverteidiger) erfolgte.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Nr. 2 VV RVG; Nr. 3104 VV RVG

Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen

BVerwG, Beschl. v. 3.9.2018 - 3 KSt 1/18

Fundstelle: RVGreport 12/2018, S. 453

 

 

Die Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen (Nr. 3104 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG) entsteht auch dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter

einen auf Erledigung des Verfahrens gerichteten fernmündlichen Vorschlag des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

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