VVG §§ 127 I, 129; BRAO § 3 III

Schadenfreiheitsrabatt in der Rechtsschutzversicherung - Freie Anwaltswahl

BGH, Urteil vom 4.12.2013 - IV ZR 215/12

Fundstelle: NJW 2014, S. 630 ff.

Die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 III BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl steht finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung (hier: Schadenfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung) nicht entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.

Leitsatz des Gerichts

BRAO § 112 d I Nr. 2
Keine Passivlegitimation des Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 – AnwZ (Brfg) 68/13

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

Auch wenn Organe der Rechtsanwaltskammern für diese gehandelt haben, sind Klagen unmittelbar gegen die Kammern selbst zu richten.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

BRAO § 45 II; BGB §§ 1897 IV, 1908 d III

Keine Bestellung als Betreuer bei Tätigkeitsverbot wegen Vorbefassung

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 460/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 935 f.

Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramts gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 II BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.

Leitsatz des Gerichts

BRAO § 14 II Nr. 7

Vermögensverfall trotz Immobilienvermögens

BGH, Beschluss v. 6.2.2014 – AnwZ (Brfg) 83/13

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 255

 

Verfügt ein Anwalt über ein seine Verbindlichkeiten wertmäßigübersteigendes Immobilienvermögen, ist dies nicht stets geeignet, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, da es entscheidend auf die Liquidität entsprechender Mittel ankommt.

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

GG Art. 3 I, FAO § 5 I c

Fallquorum ist verfassungsgemäß

BGH, Urteil vom 16.12.2013 – AnwZ (Brfg) 29/12 = BeckRS 2014, 01029 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 94

§ 5 I Buchst. c FAO ist, soweit danach die Bearbeitung von mindestens 50 gerichts- oder rechtsförmlichenVerfahren verlangt wird, nicht verfassungswidrig.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

UWG § 4 Nr. 11, BRAO § 43 b

Werbeschreiben an Gesellschafter einer Fondsgesellschaft

BGH, Urteil vom 13.11.2013 – I ZR 15/12 = BeckRS 2013, 21139 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 30

Ein Anwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Einzelfallwerbung, wenn er einen potenziellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO § 43 a IV; BORA§ 3 I, IV; BGB §§ 134, 280 I, 311 II

Pflicht des Anwalts zum Hinweis auf Gebührenfolgen bei „einvernehmlicher Scheidung“

BGH, Urteil vom 19.9.2013 -IX ZR 322/12 Fundstelle: NJW 2013, S. 3725 ff.

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sichin ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat derAnwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichenFolgen einer solchen Beratung hinzuweisen.

Leitsatz des Gerichts

 

BGB §§ 123 Abs. 1, 311 Abs. 2, 675 Abs. 1

Widerrechtliche Drohung mit Mandatsniederlegung

BGH, Urt. v. 7.2.2013 – IX ZR 138/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 317 ff.

Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer Haftungsübernahme, kann hierin eine widerrechtliche Drohung liegen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FAO § 5 Abs. 1 lit. f

Anrechnung von „Zweitverteidigungen“ für Fachanwaltstitel

BGH, Urt. v. 11.3.2013 – AnwZ (Brfg) 24/12 Fundstelle: NJW 2013, S. 2762

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mitarbeit an Fällen nur mit Blick auf die erforderliche Mindestfallzahl erbracht wurde, verlangt die Fachanwaltsordnung eine geeignete Glaubhaftmachung der persönlichen und weisungsfreien Bearbeitung.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

BRAO §§ 43, 59 a Abs. 1; PartGG §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12 Abs. 1

Interprofessionelle Sozietät von Anwälten mit Ärzten und Apothekern

BGH, Vorlagebeschluss v. 16.5.2013 – II ZB 7/11 Fundstelle: NJW 2013, S. 2674 ff.

 

  1. Werden Ärzte oder Apotheker im Rahmen einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur gutachterlich und beratend tätig, steht dies ihrer Eignung als Partner i. S. von § 1 Abs. 1, Abs. 2 PartGG nicht entgegen.

  2. Die Firmierung einer Partnerschaftsgesellschaft „…, Rechtsanwalt, …, Ärztin und Apothekerin, interprofessionelle Partnerschaft für das Recht des Arztes und des Apothekers“ erweckt nicht den Eindruck, dass durch diese Gesellschaft auch Heilkunde und Heilfürsorge angeboten würden oder dass durch einen Arzt oder Apotheker Rechtsrat erteilt würde.
  3. § 59 a Abs. 1 BRAO kann nur als abschließende Aufzählung derjenigen Berufe verstanden werden, mit deren Angehörigen ein Rechtsanwalt sich einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden darf; eine erweiternde Auslegung kommt nicht in Betracht.

  4. Die gesetzliche Ausgestaltung der Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Freier Berufe in § 59 a Abs. 1 BRAO ist mit Art. 12 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit sie die berufliche Verbindung von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Apothekern nicht zulässt. 

Leitsatz der Redaktion dr NJW

 

Seite 13 von 26