BRAO §§ 43 b, 73 II Nr. 1 u. 4; BORA §§ 6, 20; GG Art. 5 I, 12 I, 20 III

Tragen einer mit Werbung bedruckten Anwaltsrobe im Gerichtssaal

BGH, Urteil vom 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

Fundstelle: NJW 2017, S. 407 ff.

 

 

1.    Zur berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe.1

 

2.    Der Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, der über eine präventive Auskunft hinaus die Rechtswidrigkeit einer beabsichtigten Maßnahme feststellt und mit einem Handlungsverbot verbindet, ist als Verwaltungsakt anfechtbar.2

 

3.    Der Zweck der vor Gericht getragenen Anwaltsrobe steht jeglichem Werbeaufdruck entgegen. Dies gilt auch, wenn die Robe in einer Gerichtsverhandlung getragen wird, für die nach § 20 BORA keine Robenpflicht besteht.2

 

4.    Die Aufbringung von Werbung auf einer vor Gericht getragenen Robe verletzt das Sachlichkeitsgebot der § 43 b BRAO, § 6 I BORA.2

 

5.    Das aus § 20 BORA folgende Verbot von Werbung auf vor Gericht getragenen Roben verstößt weder gegen Art. 5 I noch gegen Art. 12 I GG.2

 

1 Leitsatz des Gerichts

2 Leitsatz der Redaktion der NJW

FAO § 15

Das interdisziplinäre Seminar

BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 46/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 671

Ein nicht allein Grundkenntnisse vermittelndes Seminar zum Thema Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik genügt den Anforderungen an eine Fortbildungsveranstaltung für den Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 31 Abs. 3 Nr. 1 – 3

Eintragung des Geburtsnamens im Anwaltsverzeichnis

BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 43/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 606

Einer Anwältin steht nicht das Recht zu, dass in das Rechtsanwaltsverzeichnis statt ihres Familiennamens nur ihr Geburtsname aufgenommen wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial

 

 

 

BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - AnwZ (Brfg) 4/16

Aufhebung eines Rügebescheids ohne Begründung

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 543

Wird eine Rüge aufgehoben, ist ein Anwalt auch dann rehabilitiert, wenn diese Aufhebung nicht näher begründet wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO §§ 32 Abs. 1 S. 1, VwVfG § 43 Abs. 2

Folgen eines Verzichts auf den Fachanwaltstitel

BGH, Urteil vom 20.6.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 542

Verzichtet ein Anwalt auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, muss diese Befugnis nicht gesondert von der Kammer widerrufen werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 49 b II 2, III 1

Verauslagung von Reparaturkosten durch Anwaltskanzlei

BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14

Fundstelle: NJW 2016, S. 3105 f.

Die Verauslagung von Reparatur-, Sachverständigen- sowie Abschleppkosten in Höhe der geschätzten Haftungsquote durch eine Anwaltskanzlei stellt einen Verstoß gegen § 49 b III 1 BRAO dar, indem dadurch Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen gewährt werden.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

Keine Fortbildung des Fachanwalts durch Fachbeitrag auf eigener Homepage

BRAO § 43 c IV; FAO § 15

BGH, Urteil vom 20.06.2016- AnwZ (Brfg) 10/15

Fundstelle: NJW 2016, S. 2666

 

Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

BGB § 134; BRAO §§ 14 II Nr. 8, 43 a IV, 45 I Nr. 4, 59 c; HGB § 84

Nichtigkeit des Anwaltsvertrags bei Vertretung widerstreitender Interessen

BGH, Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 241/14

Fundstelle: NJW 2016, S. 2561 ff.

 

 

1.    Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig.

 

2.    Ein Anwaltsvertrag verstößt nicht deshalb gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, weil der Anwalt im Gebühreninteresse für den Mandanten nachteilige Maßnahmen treffen könnte.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 59 a I 1; PartGG §§ 1 I, II, III, 2

Gemeinschaftliche Berufsausübung eines Anwalts mit Arzt und Apotheker

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - II ZB 7/11

Fundstell: NJW 2016, S. 2263 ff.

 

 

1.    Die Ausübung des selbstständigen Berufs des Apothekers stellt bei nur gutachterlicher und fachlich beratender Tätigkeit die Ausübung eines Freien Berufs im Sinne von § 1 I und II PartGG dar.

 

2.    § 59 a I 1 BRAO (in Verbindung mit § 1 III PartGG) enthält eine abschließende Aufzählung derjenigen Berufe, mit deren Angehörigen sich ein Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden darf. Mit diesem abschließenden Inhalt ist § 59 a I 1 BRAO insoweit nichtig, als die Regelung einer  Verbindung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Ärztinnen und Ärzten sowie mit Apothekerinnen und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft entgegensteht (BVerfG, NJW 2016, 700 Rn. 44-93).

 

Leitsatz des Gerichts

 

UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3; BRAO § 43 a Abs. 3

Unlautere Presseäußerung des Anwalts zu Lasten eines Anwaltsnotars

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 160/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 478

 

 

 

Der von einem Anwalt in einem Zeitungsartikel gegenüber einem Anwaltsnotar erhobene Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern kann einen Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers begründen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

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