§ 23 BORA

Abrechnungspflicht des Anwalts gegenüber Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 18.6.2018 - AnwZ (Brfg) 61/17

Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606 ff.

 

Ein Anwalt ist zur Rechenschaftslegung über erhaltene Vorschüsse verpflichtet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten geht das Recht,

diesen Anspruch geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 43 b

Verbot der Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall

BGH, Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17

Fundstelle: bislang nicht veröffentlicht

 

Ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten kommt nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist, sich der Verbotsgrund mithin aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt.

 

Leitsatz des Verfassers des KammerReports

 

Keine Mitteilungspflicht der RAK bei offenem Ausgang einer Beschwerde

BRAO § 73 Abs. 3

BGH, Beschluss vom 03.04.2018 – AnwZ (Brfg) 2/18

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 350

 

Ein Abschluss des Verfahrens mit einer dem Beschwerdeführer mitzuteilenden (abschließenden) Entscheidung liegt in Fällen einer Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft erst bei einem Abschluss des gesamten Verfahrens vor.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BNotO §§ 2 S. 2, 29 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1

Auftreten unter der Bezeichnung Notariat

BGH, Beschluss vom 23.04.2018 - NotZ (Brfg) 6/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 2567 ff.

 

1.   Ein Notar ist nicht berechtigt, anstatt der gesetzlich bestimmten Amtsbezeichnung („Notar") eine andere Bezeichnung („Notariat") zu verwenden.

 

2.   Zur amtswidrigen Werbung durch reklamehafte Hinweise und wertende Selbstdarstellungen.

 

Leitsatz des Gerichts

BGB § 667; BRAO § 50 Abs. 1; ZPO §§ 383 Abs. 1 Nr. 6, 386 Abs. 1

Anspruch auf Herausgabe von Handakten

BGH, Urteil vom 17.05.2018 - IX ZR 243/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 2319 ff.

 

Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, seinem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte herauszugeben. Soweit der Anwalt die Herausgabe mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten verweigert, hat er dies unter Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darzulegen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 31 a

Kein Unterlassungsanspruch bezüglich der Einführung des beA

BGH, Beschluss vom 28.06.2018 – AnwZ (Brfg) 5/18

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 542

 


Die technischen Schwierigkeiten, die bei der Einrichtung des beA aufgetreten sind, führen nicht zu einer Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des § 31 a BRAO, sondern nur dazu, dass die Einführung des Postfachs verschoben werden muss.

 

Leitsatz des Autors der NJW P

 

ZPO §§ 130 Nr. 6, 519, 520

Unterzeichnung einer Berufungsschrift "i. A."

BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 452/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 1689 ff.

 

Eine von einer freien Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltssozietät „i. A." unterzeichnete Rechtsmittelschrift in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren genügt den Formanforderungen auch dann nicht, wenn die Mitarbeiterin zugelassene Rechtsanwältin ist.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

BRAO §§ 46 f.; BetrVG § 78 S. 2; SGB VI §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 231 Abs. 4

Keine Zulassung eines freigestellten Betriebsrats als Syndikusrechtsanwalt

BGH, Urteil vom 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 791 ff.

 

1.   Als Syndikusrechtsanwalt kann nicht zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist.

 

2.   Das Benachteiligungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG gebietet nicht die Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglied als Syndikusrechtsanwalt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8

Unvereinbare Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer einer IHK

BGH, Beschluss vom 22.09.2017 – AnwZ (Brfg) 51/16  = BeckRS 2017, 128301

Fundstelle: NJWspezial 2018, S. 30 f.

Die Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer einer IHK ist mit dem Anwaltsberuf grundsätzlich unvereinbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine vorübergehende Tätigkeit handelt und der Jurist in der Öffentlichkeit als Repräsentant und Entscheidungsträger wahrgenommen wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

GG Art. 2, GVG § 72 II; WEG § 43; ZPO § 233

Fachanwaltskenntnisse über WEG-Zentralgerichtsbarkeit – Falsche Rechtsmittelbelehrung

BGH, Beschluss vom 28.09.2017 – V ZB 109/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 164 f.

Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist (Fortführung von Senat, NJW 2017, 3002 = ZWE 2017, 293).

 

Leitsatz des Gerichts

 

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