Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die mündliche Verhandlung zunächst geschlossen, dann aber wieder eröffnet, so kann eine nachfolgende Klagerücknahme noch zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr führen.Leitsatz des Gerichts


BVerwG, Beschl. v. 22.01.2010 -9 KSt 18.09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 357 f.

Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die mündliche Verhandlung zunächst geschlossen, dann aber wieder eröffnet, so kann eine nachfolgende Klagerücknahme noch zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr führen.

Leitsatz des Gerichts

Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist kein Raum, wenn sich die Hauptsache vor Klageerhebung bereits im PKH-Verfahren erledigt. Leitsatz des Gerichts

VwGO § 166; ZPO § 114

Keine PKH-Bewilligung bei Erledigung der Hauptsache

OVG Münster, Beschl. v. 12.01.2010 – 18 E 1195/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 435 ff. 

Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist kein Raum, wenn sich die Hauptsache vor Klageerhebung bereits im PKH-Verfahren erledigt.

 

Leitsatz des Gerichts

  Werden in außergerichtlichen Verhandlungen zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien mehrere Parallelverfahren einbezogen, so fallen für die beteiligten Rechtsanwälte die Terminsgebühren in allen besprochenen Fällen aus dem jeweiligen Gegenstandswert und nicht nur aus dem addierten Wert der betroffenen Verfahren an. Leitsatz des Gerichts
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