Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die mündliche Verhandlung zunächst geschlossen, dann aber wieder eröffnet, so kann eine nachfolgende Klagerücknahme noch zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr führen.Leitsatz des Gerichts
Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die mündliche Verhandlung zunächst geschlossen, dann aber wieder eröffnet, so kann eine nachfolgende Klagerücknahme noch zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr führen.Leitsatz des Gerichts
BVerwG, Beschl. v. 22.01.2010 -9 KSt 18.09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 357 f.
Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die mündliche Verhandlung zunächst geschlossen, dann aber wieder eröffnet, so kann eine nachfolgende Klagerücknahme noch zur Ermäßigung der Verfahrensgebühr führen.
Leitsatz des Gerichts
VwGO § 166; ZPO § 114
Keine PKH-Bewilligung bei Erledigung der Hauptsache
OVG Münster, Beschl. v. 12.01.2010 – 18 E 1195/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 435 ff.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist kein Raum, wenn sich die Hauptsache vor Klageerhebung bereits im PKH-Verfahren erledigt.
Leitsatz des Gerichts