RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104

Terminsgebühr für Verhandlungen mehrerer Parallelverfahren

OLG München, Beschl. v. 19.01.2010 – 11 W 2794/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 102 f.

 

 

Werden in außergerichtlichen Verhandlungen zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien mehrere Parallelverfahren einbezogen, so fallen für die beteiligten Rechtsanwälte die Terminsgebühren in allen besprochenen Fällen aus dem jeweiligen Gegenstandswert und nicht nur aus dem addierten Wert der betroffenen Verfahren an.

 

Leitsatz des Gerichts

Für den Wert eines Verfahrens auf Bestimmung der Bezugsberechtigung des Kindergeldes gilt ein Regelwert in Höhe von 300,00 EUR.Leitsatz der Schriftleitung AGS

FamGKG § 51 Abs. 3; EStG § 64 Abs. 2 S. 3; FamFG § 231 Abs. 2

Streitwert im Verfahren über die Bezugsberechtigung des Kindergeldes

OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.01.2010 – 15 UF 225/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 198 f.

Für den Wert eines Verfahrens auf Bestimmung der Bezugsberechtigung des Kindergeldes gilt ein Regelwert in Höhe von 300,00 EUR.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

Einem als Zeugenbeistand für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen beigeordneten Rechtsanwalt steht für seine Beistandsleistung grds. nur eine Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG zu. Etwas anderes gilt dann, wenn nach Art der übertragenen und tatsächlich ausgeübten Tätigkeit von einer faktisch umfassenden Vertretung des Zeugen auszugehen ist.Leitsatz des Verfassers des RVGreports


OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2009 – 6 – 2 StE 8/07 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 340 f.

 

Einem als Zeugenbeistand für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen beigeordneten Rechtsanwalt steht für seine Beistandsleistung grds. nur eine Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG zu. Etwas anderes gilt dann, wenn nach Art der übertragenen und tatsächlich ausgeübten Tätigkeit von einer faktisch umfassenden Vertretung des Zeugen auszugehen ist.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

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