ZPO §§ 3, 8, 9; GKG § 41 Abs. 1
Streit über die rechtliche Einordnung eines – in seinem Bestand unstreitigen – Pachtverhältnisses
BGH, Beschl. v. 17.12.2009 – III ZR 66/09 Fundstelle: RVGreport 2010, 238 f
Der Streit über die rechtliche Einordnung eines – in seinem Bestand unstreitigen – Pachtverhältnisses (hier: als Kleingartenpachtverhältnis) kann für sich genommen nicht mit einem höheren Wert bemessen werden als der Streit über den Bestand des Nutzungsverhältnisses selbst. Maßgeblich ist daher regelmäßig für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert der dreieinhalbfache Betrag und für den Gebührenstreitwert der einfache Betrag des bisher zu entrichtenden jährlichen Pachtzinses.
Leitsatz des Gerichts