ZPO §§ 91 Abs. 1, 522 Abs. 1; RVG VV Nr. 3200

Keine Erstattungsfähigkeit der vollen 1,6-Verfahrensgebühr für den Berufungsbeklagten bei Zurückweisungsantrag nach versäumter Berufungsbegründungsfrist durch den Berufungskläger

BGH, Beschl. v. 10.11.2009 – VIII ZB 60/09Fundstelle: AGS 2010, S. 50 f.

Weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf § 522 Abs. 1 ZPO auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründung hin und bringt es diesen Hinweis auch dem Berufungsbeklagten zur Kenntnis, hat der Berufungsbeklagte regelmäßig keine Veranlassung, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Die verschiedenen Trennungsfolgen stellen im Bereich der Beratungshilfe verschiedene Angelegenheiten dar.

 Umfang der Angelegenheit bei mehreren Trennungsfolgen

BerHG § 6; RVG § 15; RVG VV Nr. 2503

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 08.11.2009 – 20 W 197/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 593

Die verschiedenen Trennungsfolgen stellen im Bereich der Beratungshilfe verschiedene Angelegenheiten dar.

Eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV-RVG fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird. Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 4141

Strafrechtliche Erledigungsgebühr bei Einstellung des Verfahrens

BGH, Urt. v. 05.11.2009 – IX ZR 237/08 (LG Oldenburg) Fundstelle: NJW 2010, S.  1209 ff.

Eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV-RVG fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.

 

Leitsatz des Gerichts

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