RVG § 58 Abs. 3 RVG

Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung 

OLG München, Beschl. v. 24.03.2010 – 4 Ws 34/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 219 f.

 

Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren von seinem Mandanten erhalten hat, sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf seine Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz anzurechnen, weil insoweit das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszuges als eine Einheit gelten.

 

Leitsatz Gerichts

Die ortsübliche Vergütung für beratende Tätigkeiten ist mit 190,00 EUR je Stunde anzusetzen. Leitsatz der Schriftleitung AGS

RVG § 34; BGB § 612

Ortsübliche Vergütung für Beratung

AG Bielefeld, Urt. v. 02.03.2010 – 4 C 3/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 160 f.

Die ortsübliche Vergütung für beratende Tätigkeiten ist mit 190,00 EUR je Stunde anzusetzen.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

§ 22 Abs. 2 S. 2 RVG ist dann nicht anwendbar, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe i. S. v. Nr. 1008 VV ist, also wirtschaftliche Identität vorliegt.Leitsatz der Schrifleitung der AGS

RVG §§ 22 Abs. 1, Abs. 2, 23 Abs. 1; GKG § 39 Abs. 2

Überschreiten des Höchstwertes bei mehreren Auftraggebern

OLG Hamm, Beschl. v. 01.03.2010 – 8 U 237/07 Fundstelle: AGS 2010, S. 394 f.

§ 22 Abs. 2 S. 2 RVG ist dann nicht anwendbar, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe i. S. v. Nr. 1008 VV ist, also wirtschaftliche Identität vorliegt.

Leitsatz der Schrifleitung der AGS

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