ZPO § 91; VV RVG Nr. 3100, Vorbem. 3 Abs. 4
Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr
BGH, Beschl. v. 05.02.2011 – V ZB 272/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 259 f.
Hatte eine Partei zunächst nur die um die Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr verminderte Verfahrensgebühr zur Festsetzung angemeldet, kann sie den Restbetrag im Wege der Nachfestsetzung noch anmelden.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS