Einem Bedürftigen kann die Bewilligung von PKH und die Beiordnung eines RA nicht mit der Begründung versagt werden, die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit liege im Bagatellbereich (hier: 42 €). Leitsatz des Verfassers des RVGreports

ZPO §§ 114 ff.

PKH auch in Bagatellverfahren

BVerfG, Beschl. v. 24.03.2011 – 1 BvR 1737/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 274

Einem Bedürftigen kann die Bewilligung von PKH und die Beiordnung eines RA nicht mit der Begründung versagt werden, die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit liege im Bagatellbereich (hier: 42 €).

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

ZPO §§ 114 ff.

PKH auch in Bagatellverfahren

BVerfG, Beschl. v. 24.03.2011 – 1 BvR 1737/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 274

Einem Bedürftigen kann die Bewilligung von PKH und die Beiordnung eines RA nicht mit der Begründung versagt werden, die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit liege im Bagatellbereich (hier: 42 €).

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Einholung einer Rechtsschutz-Deckungszusage mit dem Schreiben „Sollten die entstehenden Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, bitte um kurze Info und weitere Vorgehensweise“, so steht der Geschäftsbesorgungsauftrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Deckungszusage erteilt wird.Holt der Rechtsanwalt bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erst für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens ein und wird diese erteilt, so entfaltet sie keine rückwirkende Kraft. Eine schon entstandene Geschäftsgebühr wird nicht von ihr umfasst.  Leitsatz des Gerichts

BGB § 675

Auftragserteilung unter der Bedingung einer Kostendeckungszusage des Rechtsschutz versicherers

OLG München, Urt. v. 16.3.2011 – 15 U 4263/10 Fundstelle: AGS 2012, S. 58

  1. Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Einholung einer Rechtsschutz-Deckungszusage mit dem Schreiben „Sollten die entstehenden Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, bitte um kurze Info und weitere Vorgehensweise“, so steht der Geschäftsbesorgungsauftrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Deckungszusage erteilt wird.
  2. Holt der Rechtsanwalt bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erst für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens ein und wird diese erteilt, so entfaltet sie keine rückwirkende Kraft. Eine schon entstandene Geschäftsgebühr wird nicht von ihr umfasst.

 

Leitsatz des Gerichts

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