ZPO § 121

Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf gerichtsnahe Mediation

OLG Köln, Beschl. v. 03.06.2011 – 25 UF 24/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 500 ff.

Eine für das Verfahren bewilligte ratenfreie Prozesskostenhilfe erstreckt sich auf die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 51; GG Art. 12 Abs. 1

Vorschuss auf eine Pauschgebühr

BVerfG, Beschl. v. 01.06.2011 – 1 BvR 3171/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 378 ff.

Der aus der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG folgende Grundsatz der angemessenen Vergütung der hoheitlich in Anspruch genommenen Privatperson gebietet es, dass der Staat durch die Zahlung eines Vorschusses auf die Pauschvergütung eine drohende Existenzgefährdung eines Pflichtverteidigers abwendet und ihn nicht auf eigene Anstrengungen verweist, wenn die Existenzgefährdung allein durch seine hohe Arbeitsbelastung als Pflichtverteidiger verursacht worden war.

Leitsatz des Verfassers des RVG-Reports

Wenn eine Partei die Gestellung eines sachverständigen Zeugen zu einem Gerichtstermin für erforderlich halten durfte, kann sie die Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen bis zu der Höhe verlangen, in der der sachverständige Zeuge bei einer Heranziehung durch das Gericht nach dem JVEG zu entschädigen gewesen wäre.Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 91 Abs. 1

Kosten für gestellten sachverständigen Zeugen

OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.05.2011 – 14 W 955/11 Fundstelle: AGS 2011, S. 515 f.

Wenn eine Partei die Gestellung eines sachverständigen Zeugen zu einem Gerichtstermin für erforderlich halten durfte, kann sie die Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen bis zu der Höhe verlangen, in der der sachverständige Zeuge bei einer Heranziehung durch das Gericht nach dem JVEG zu entschädigen gewesen wäre.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Schmerzendgeld ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen. Leitsatz des Gerichts
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