Die Betätigung als Syndikus kann auch bei einem niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt nicht als anwaltliche Berufsausübung angesehen werden. Leitsatz der Redaktion NJW

EuRAG § 11

Zulassung eines ausländischen Syndikus zur Anwaltschaft

BGH, Beschl. v. 07.02.2011 – AnwZ (B) 20/10 (AnwGH München) Fundstelle: NJW 2011, S. 1517 ff.

 

Die Betätigung als Syndikus kann auch bei einem niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt nicht als anwaltliche Berufsausübung angesehen werden.

Leitsatz der Redaktion NJW

§ 16 Nr. 4 RVG ist auf das vorgerichtliche Beratungshilfeverfahren nicht analog anwendbar. Gewährt ein Rechtsanwalt daher pflichtgemäß Beratungshilfe in mehreren unterschiedlichen Familiensachen, deren Gemeinsamkeit lediglich darin liegt, dass sie Folge desselben Trennungskonflikts sind, so kann er grundsätzlich auch dann, wenn nur ein Berechtigungsschein erteilt ist, seine anwaltliche Tätigkeit in mehreren Angelegenheiten, entsprechend der Anzahl der betroffenen Lebenssachverhalte, gegenüber der Staatskasse abrechnen.Leitsatz des Gerichts

RVG §§ 15, 16 Nr. 4; VV RVG Nr. 2503

Beratungshilfe für Ehescheidung und Folgesachen

OLG Dresden, Beschl. v. 07.02.2011 – 20  1311/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 219

§ 16 Nr. 4 RVG ist auf das vorgerichtliche Beratungshilfeverfahren nicht analog anwendbar. Gewährt ein Rechtsanwalt daher pflichtgemäß Beratungshilfe in mehreren unterschiedlichen Familiensachen, deren Gemeinsamkeit lediglich darin liegt, dass sie Folge desselben Trennungskonflikts sind, so kann er grundsätzlich auch dann, wenn nur ein Berechtigungsschein erteilt ist, seine anwaltliche Tätigkeit in mehreren Angelegenheiten, entsprechend der Anzahl der betroffenen Lebenssachverhalte, gegenüber der Staatskasse abrechnen.

Leitsatz des Gerichts

Hatte eine Partei zunächst nur die um die Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr verminderte Verfahrensgebühr zur Festsetzung angemeldet, kann sie den Restbetrag im Wege der Nachfestsetzung noch anmelden. Leitsatz der Schriftleitung der AGS
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