VV RVG Nr. 3100, 3101

Verfahrensgebühr für das Einreichen einer Schutzschrift

BGH, Beschl. v. 05.11.2008 – I ZB 16/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 265 f.

Der mit der Vertretung im Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt erhält für das Einreichen einer Sachvortrag enthaltenden Schutzschrift eine 1,3 Verfahrensgebühr.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Die Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs bemisst sich auch dann nicht nach Nr. 1003 VV (1,0-facher Satz), sondern nach Nr. 1000 VV (1,5-facher Satz), wenn für den Abschluss des Mehrvergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Leitsatz der Schriftleitung der AGS    

VV RVG Nrn. 1000, 1003

Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich, wenn für den Abschluss des Vergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt wird

LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008 – 3 Ta 210/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 58 ff.

Die Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs bemisst sich auch dann nicht nach Nr. 1003 VV (1,0-facher Satz), sondern nach Nr. 1000 VV (1,5-facher Satz), wenn für den Abschluss des Mehrvergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

 

Für die anwaltliche Vergütung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern darauf an, wann sie fällig geworden ist. Mit Wirkung vom 1.1.2007 gilt der erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %.Leitsatz der Redaktion der NJW    

UStG §§ 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), 16 Abs. 1 Nr.1, 19 Abs. 1, 20; RVG §§ 15, 60 Abs. 1

Umsatzsteuerersatz für die anwaltliche Vergütung

OVG Münster, Beschl. v. 23.10.2008 – 19 E 504/07 Fundstelle: NJW 2009, S. 933 f

Für die anwaltliche Vergütung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern darauf an, wann sie fällig geworden ist. Mit Wirkung vom 1.1.2007 gilt der erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

 

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